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Die Rettung ist greifbar nahe

Für das Davoser Kultlokal «Bolgen Plaza» zeichnet sich eine Lösung ab – möglicherweise schon auf die bevorstehende Wintersaison hin. Das bedingt aber eine Konzeptänderung.

Südostschweiz
24.11.16 - 09:01 Uhr
Politik

von Olivier Berger

An sich war das Urteil des Bundesgerichts klar: Das Davoser Après-Ski-Lokal «Bolgen Plaza» muss seine Pforten künftig bereits um 19 Uhr schliessen (Ausgabe vom 19. Oktober). «Das Bundesgericht hat die Tür aber einen Spalt weit offen gelassen», sagte der Davoser Landammann Tarzisius Caviezel gestern. Und just durch diesen Spalt leuchtet nun offenbar ein Hoffnungsschimmer. «Die Fronten bewegen sich», so Caviezel.

Aussprache war fruchtbar

Am Dienstagabend hatte in Davos eine Aussprache unter allen Parteien stattgefunden: der Gemeinde, den Bergbahnen und dem Anwohner, der erfolgreich gegen den bisherigen Betrieb des «Bolgen Plaza» geklagt hatte. «Das Gespräch verlief sehr konstruktiv», betonte Caviezel. Er hoffe, «dass wir bereits auf die bevorstehende Wintersaison hin eine tragbare Lösung finden».

Die meisten Wohnungen sind an Einheimische dauervermietet.

Armon Vital, Rechtsanwalt

Caviezel verriet auch, wie diese Lösung aussehen könnte. Demnach würden die Bergbahnen den Nachtbetrieb am Bolgen sicherstellen. Dies ist für das Bundesgericht eine Bedingung, dass das nicht zonenkonforme «Bolgen Plaza» eine Ausnahmebewilligung für die Öffnung am Abend erhält.

Für das Bundesgericht ist aber klar, dass das «Bolgen Plaza» in der bisherigen Form nicht mehr betrieben werden kann. «Ein Speise- oder ein Vergnügungslokal beispielsweise ist nicht möglich. Denkbar ist aber ein Raum, wo sich Wintersportlerinnen und Wintersportler aufwärmen und etwas konsumieren können», sagte Caviezel.

Einheimische haben reklamiert

Mit dieser Lösung könnte auch der vor Bundesgericht erfolgreiche Nachbar leben, wie dessen Rechtsvertreter Armon Vital gestern bestätigte. «Der Nachtbetrieb am Bolgenhang darf aber kein ‘Aufhänger’ dafür sein, im Lokal wieder Party zu machen.» Wenn es aber eine mit den Vorgaben des Bundesgerichts konforme Nutzung gebe – «also einen Raum für Ski- und Snowboardfahrer, um sich am Abend während des Betriebs der Sportanlagen bei einem Getränk aufzuwärmen» –, biete sein Mandant Hand für eine Lösung.

Rechtsanwalt Vital betonte weiter, bei seinem Mandanten handle es sich – anders als häufig behauptet – nicht bloss um einen Zweitwohnungsbesitzer. «Die meisten seiner Wohnungen sind an Einheimische dauervermietet», erklärte Vital. Aus deren Kreisen seien auch die Beschwerden über das «Bolgen Plaza» gekommen – «also von Davoserinnen und Davosern».

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