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Stadt muss Transport zum zweisprachigen Kindergarten zahlen

Die Stadt Chur muss die Transportkosten für den Besuch der Scolina Bilingua übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Graubünden entschieden.

Südostschweiz
03.02.16 - 10:38 Uhr
Politik

Mit Urteil vom 21. Januar hat das Verwaltungsgericht Graubünden festgestellt, dass die Stadt Chur die Transportkosten für Kinder, welche den zweisprachigen Kindergarten romanisch-deutsch in Chur besuchen, zu übernehmen hat, sofern der Kindergartenweg den einzelnen Kindern nicht zumutbar ist. Dies schreibt die Uniun da scolina Cuira in einer Mitteilung.

Die Uniun da Scolina Cuira, welche den Transport der Kinder mit einem eigenen Schulbus organisiert, hatte stellvertretend für die betroffenen Kinder das Gericht angerufen, weil die Stadt es abgelehnt hatte, sich an den notwendigen Transportkosten zu beteiligen.

Kindergarten zählt zur Volksschule

Diese Kosten wurden bis anhin von Eltern und Sponsoren getragen, obwohl die betroffenen Kinder über das gesamte Stadtgebiet verteilt wohnhaft sind und der Weg für sie alleine nicht zu bewerkstelligen und daher unzumutbar ist, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Gericht hat nun festgestellt, dass auch der zweisprachige Kindergarten zur Volksschule zähle und damit dessen Besuch unentgeltlich sein müsse.

Die Uniun da scolina Cuira betreibt die beiden Kindergarten Giacometti 1 und Barblan. (so)

Reaktionen der Betroffen lesen Sie in der «Südostschweiz» vom Mittwoch.

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