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Standortsuche für Schweizer Fahrende wird fortgesetzt

Der Kanton St.Gallen hat den Auftrag, für die Schweizer Fahrenden Durchgangsplätze bereitzustellen. Trotz der Suche konnte bisher kein Standort realisiert werden. Nach dem Scheitern der Durchgangsplätze in Thal und Gossau geht die Suche nach geeigneten Standorten weiter - auch im Linthgebiet.

Südostschweiz
17.11.15 - 17:25 Uhr
Politik

2006 hat der Kanton St. Gallen in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie den Fahrenden ein Konzept für die Durchgangsplätze erarbeitet. Das immer noch gültige Konzept hat zum Ziel, auf dem ganzen Kantonsgebiet sechs offizielle Durchgangsplätze für die Fahrenden zu schaffen. Dabei hat der Kanton die Aufgabe, die Durchgangsplätze bereitzustellen. Für den Betrieb sind die Gemeinden zuständig.

An einer Medienorientierung am Montag haben Regierungsrat Willi Haag, Vorsteher des Baudepartementes, und Ueli Strauss-Gallmann, Kantonsplaner, über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen zu den Durchgangsplätzen für Fahrende informiert.

 

Standortsuche geht weiter

Im Mai 2014 stimmte die Bevölkerung in Thal gegen die Umzonung, welche die Grundlage für den Durchgangsplatz gewesen wäre. Das Gossauer Parlament lehnte Anfang September dieses Jahres den für den Durchgangsplatz notwendigen Teilzonenplan Wehrstrasse ab. Die Standortsuche wird deshalb fortgesetzt. So wird weiter in allen Regionen (St.Gallen, St. Margrethen, Buchs, Sargans, Rapperswil-Jona und Wil) zusammen mit den Nachbarkantonen nach Standorten gesucht. Zwischen 2005 und 2010 hat der Kanton über dreissig Standorte geprüft. Diese Standorte werden nun nochmals einer Überprüfung unterzogen.

Suche gestaltet sich schwierig

Die Anforderungen an die Plätze sind aus Sicht der Fahrenden bescheiden: Der Platz muss sich in einer Agglomeration, am Siedlungsrand und in kurzer Distanz zum übergeordneten Strassennetz befinden. Trotzdem gestaltet sich die Suche schwierig. In jeder Region ist ein Durchgangsplatz nötig, doch die Gemeinden selber engagieren sich kaum für einen Standort. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen bestehen Ängste gegenüber den unbekannten Fahrenden oder vor dem möglichen Mehrverkehr. Zum anderen ist es schwierig, geeignete Areale zu finden. Sind die Areale geeignet, bestehen möglicherweise bereits Pläne für eine andere Nutzung. 

Konzept ergänzen

Der Verein Bewegung der Schweizer Reisenden fordert vehement kurzfristige Lösungen. Konkret fordert der Verein vorerst unbürokratische kommunale Bewilligungen für provisorische Durchgangsplätze. Der Kanton will in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden das bestehende Konzept überprüfen. Ergänzend sollen Wege und Lösungen erarbeitet werden, um in den Gemeinden kurzfristig provisorische Aufenthalte zu ermöglichen.

Fahrende haben Recht auf Durchgangsplätze

In seinem Urteil vom 28. März 2003 anerkannte das Bundesgericht ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Halteplätze. Gemäss Zahlen des Bundes gibt es heute 3000 bis 5000 Schweizer Fahrende, die eine halbnomadische Lebensweise pflegen. Eine genügende Zahl offizieller Durchgangsplätze ist Voraussetzung, dass Fahrende nicht auf ungeeignete Standorte ausweichen. Konflikte mit der sesshaften Bevölkerung und dem Gesetz sollen so vermieden werden. (so)

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