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Vorratsdatenspeicherung spaltet Fraktionen

In der Sommersession werden gleich zwei Gesetze zur Überwachung beraten. Zur Debatte stehen mehr Kompetenzen für Behörden - zum einen für den Nachrichtendienst, zum andern für Strafverfolgungsbehörden. Der Widerstand gegen die beiden Gesetze ist nicht gleich gross.

Südostschweiz
17.06.15 - 10:37 Uhr
Politik

Beim Nachrichtendienstgesetz geht es um präventive Überwachung, also Überwachung ohne konkreten Tatverdacht. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) dagegen regelt Abhörmassnahmen im Rahmen von Strafverfahren.

Dennoch stösst das BÜPF auf mehr Kritik. Während das Nachrichtendienstgesetz nur von rotgrüner Seite bekämpft wird, zeigen sich beim BÜPF auch SVP-Vertreter skeptisch. Am Mittwoch entscheidet der Nationalrat über das BÜPF.

Eine Kommissionsminderheit aus Vertretern der SVP und der Grünen beantragt, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit aus diesem Lager und SP-Vertreter möchte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Der Ausgang ist offen: Sowohl die Fraktion der SP als auch jene der SVP zeigte sich im Vorfeld gespalten.

Skype-Gespräche mithören

Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Weil sich Kriminelle aber mit verschlüsselter Internet-Telefonie einer Überwachung entziehen können, will der Bundesrat die Regeln anpassen.

Die Gesetzesrevision würde den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Trojaner in Computer einzuschleusen, um Skype-Gespräche mitzuhören. Schon heute lassen die Gerichte solche Government Software (GovWare) zu, doch ist die Rechtslage umstritten.

Kommission will Regeln präzisieren

Mit der Revision will der Bundesrat Klarheit schaffen. Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht, beispielsweise um Mord oder Menschenhandel. Aus Sicht der Kritiker würde die Privatsphäre dennoch zu stark eingeschränkt.

Die vorberatende Nationalratskommission hat sich für die Legalisierung der GovWare ausgesprochen. Sie verlangt aber, dass nur Informatikprogramme eingesetzt werden, welche die Überwachung lückenlos und unveränderbar protokollieren. Auch soll die GovWare von einer zentralen Stelle des Bundes beschafft werden.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Neben den Staatstrojanern ist vor allem die Vorratsdatenspeicherung umstritten. Dabei geht es um die Frage, wie lange die Fernmeldeanbieter die Randdaten speichern müssen. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.

Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt, künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden auch nach zwölf Monaten noch darauf zugreifen können. Aus Sicht der Gegnerinnen und Gegner widerspricht das der internationalen Entwicklung: Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausser Kraft gesetzt.

Zahlreiche Änderungsanträge

Aus Sicht des Bundesrats tangiert das Urteil allerdings die Schweizer Regeln nicht, da in der Schweiz die gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden nur dann geliefert werden dürften, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt und ein Zwangsmassnahmengericht dies genehmigt hat.

Der Nationalrat hat - sofern er die Vorlage nicht zurückweist - über zahlreiche Änderungsanträge zu entscheiden. Verlangt wird unter anderem, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden. Jene Vertreter der SVP, der Grünen und der SP, welche die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen möchten, plädieren für ein Gesetz ohne Vorratsdatenspeicherung.

Der Ständerat hatte dem BÜPF im Frühling vor einem Jahr mit nur zwei Gegenstimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Über das Nachrichtendienstgesetz diskutiert die kleine Kammer heute Mittwoch. Der Nationalrat hat dieses gutgeheissen.

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