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Jetzt spricht der Kläger

In den Sozialen Medien und auf den Strassen in Davos herrscht derzeit vor allem Unverständnis für einen Entscheid des Bundesgerichts in Bezug auf das Restaurant «Bolgen Plaza». Nun äussert sich der Kläger zum Fall. Dieser sieht die Anwohner als Gewinner.

Südostschweiz
20.10.16 - 12:55 Uhr
Ereignisse

Gemäss dem Bundesgerichtsurteil muss das Restaurant künftig um 19 Uhr die Lichter löschen. Es stehe in einer Landwirtschaftszone und müsse demnach den Betrieb einstellen, sobald es keine Wintersportaktivitäten mehr gebe.

Dieses Urteil hat ein Anwohner erwirkt, da er - und gemäss seinen Angaben auch andere - sich vom Lärm gestört gefühlt hätten. In den Sozialen Medien und auf den Strassen von Davos versteht man das Urteil grösstenteils überhaupt nicht und hofft auf eine Lösung. Die Gemeinde Davos will alle Optionen prüfen, obwohl eine Umzonung fast als Ding der Unmöglichkeit betrachtet wird, wie die Zeitung «Südostschweiz» in ihrer heutigen Ausgabe schreibt.

Vor zehn oder 15 Jahren wäre diese Umzonung kein Problem gewesen, aber aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungen sei das nun «schwierig bis unmöglich geworden». Dennoch gibt die Gemeinde noch nicht auf.

Eine Stellungnahme

Der Kläger wollte sich bisher noch nicht direkt zum Fall äussern. Er liess der «Südostschweiz» über seinen Anwalt Armon Vital jedoch eine Stellungnahme zukommen. In dieser wird betont, dass der Kläger zweimal vor das Bundesgericht habe treten müssen, bis das geltende Recht angewendet wurde. Das Restaurant sei in der landwirtschaftlichen Zone und demnach müsse man sich an die dort geltenden Rechte halten. Demnach sei ein längere Öffnungszeit als 19 Uhr nicht gerechtfertigt.

Er habe als Vermieter von angrenzenden Wohnungen wegen der Lärmbelästigung gar Anfragen wegen Mitreduktion gehabt, wie es in der Stellungnahme weiter heisst. «Unter anderem forderten vor Jahren zahlreiche einheimische (Dauer-)Wohnungsmieter des Beschwerdeführers an der dem Bolgen angrenzenden Skistrasse in Davos wegen des Lärms Mietzinsreduktionen, welchen der Beschwerdeführer zwar nicht entsprechen konnte. Gleichzeitig aber versprach er seinen Mietern, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Bolgen der rechtmässige Zustand hergestellt wird.»

Dies hat er nun geschafft und findet, dass einzig die Bergbahnen Davos Klosters als Verliererin vom Platz geht - die Sieger seien die Anwohner und die restlichen Gastronomiebetreiber in Davos, welche «für viel Geld innerhalb der Davoser Bauzone Immobilien mieten oder kaufen mussten und nicht mehr durch einen widerrechtlichen Abendbetrieb aus der Landwirtschaftszone konkurrenziert werden». Die Bergbahnen AG würde zwar ein lukratives Geschäft verlieren, aber dafür würde sie nicht mehr gegen das Gesetz verstossen.

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