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Bluttat mit Vorschlaghammer - IV-Rentner drohen 20 Jahre

Die Stiefmutter erschlagen, den Vater schwer verletzt und geständig: der Täter soll verwahrt werden. Dem IV-Rentner aus dem Kanton St. Gallen droht zudem eine 20-jährige Freiheitsstrafe.

Südostschweiz
17.08.17 - 14:44 Uhr
News
Das Familiendrama geschah 2015.
Das Familiendrama geschah 2015.
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Weil er die betagte Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer erschlagen und seinen Vater schwer verletzt hat, droht einem IV-Rentner aus dem Kanton St. Gallen eine 20-jährige Freiheitsstrafe. Wegen einer hohen Rückfallgefahr soll der 47-Jährige verwahrt werden.

Die Tat geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Bauer mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem acht Kilogramm schweren Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater derart schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde. Einige Monate später starb der Vater an einer anderen Krankheit. Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat festgenommen.

Bei der Befragung vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach gab der Beschuldigte am Donnerstag die Taten zu. Die Frage des Richters, ob er die drei Menschen habe töten wollen, beantwortete er nicht: «Ich war in einem Wahn, völlig ausser mir. Alles lief ab wie in einem Film.»

Wollte Störenfriede eliminieren

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Angeklagten wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes eine 20-jährige Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Der Beschuldigte sei bei allen drei Angriffen besonders skrupellos und kaltblütig vorgegangen. Er habe seine Opfer als Störenfriede gesehen, die er aus dem Weg haben wollte. «Er wollte sie klassisch eliminieren», so der Staatsanwalt.

Der IV-Rentner ist gemäss einem forensischen Gutachten psychisch gestört. Der Mann sei ein Sonderling und leide seit einer Nierentransplantation an einer starken Persönlichkeitsveränderung, sagte der Psychiater vor Gericht. Er habe eine krankhafte Angst, dass er die neue Niere verliere könnte. «Er sieht nur sein eigenes Leid. Die schwere Gewalttat beschäftigt den Beschuldigten nicht, nur sein Nierenleiden.»

Therapie nützt nichts

Die Psychotherapie, welche der Mann bereits vor der Tat besuchte und die Therapie im Gefängnis hätten nichts genützt, sagte der Gutachter. «Auch weitere Therapien würden nichts bewirken», argumentierte er. Wegen der grossen Rückfallgefahr müsse der Beschuldigte verwahrt werden. Die Psychiaterin, die den 47-Jährigen während der Untersuchungshaft behandelte, kam zur gleichen Diagnose. Statt einer Verwahrung empfahl sie dem Gericht eine stationäre Psychotherapie in einem geschlossenen Massnahmenzentrum. Der Beschuldigte brauche Betreuung und sollte mit einer geeigneten Beschäftigung von seinem Leiden abgelenkt werden.

Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach der erwähnten Nieren-Transplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen. Dass der betagte Vater auf dem Hof das Sagen hatte, war dem Sohn ein Dorn im Auge. Er habe den Vater und seine zweite Frau ins Altersheim abschieben wollen, damit er wieder selbst Chef auf dem Hof hätte sein können, sagte der Staatsanwalt.

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