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Klimaurteil aus Strassburg

Gerade die Alten sollten solche Aktionen unterlassen. Auch ich gehöre zu der Generation die das derzeitige Klimadebakel mitzuverantworten haben. Anstatt einem ehrlichen "Mea Culpa" haben sie der Schweiz das Messer in den Rücken gestossen. Kunststück, wenn wir ältere Mitbewohner dieses Landes dereinst von den Jungen an die Kandare genommen werden. Es sind ja nicht nur die Jungen, die ausgiebig dem Klima schaden, nein, es sind hauptsächlich die Alten, die ruhelos den Ferienflieger gebrauchen, die Schiffsreisen buchen und mithelfen, den Rest auch noch kaputt zu machen. Schaut in den Spiegel ihr Frauen die ihr die Schweiz vor Gericht zogen und schämt euch . Den Politikern können wir die Sache auch nicht anhängen, den das ist ein schwieriges Problem und solche Probleme können sie seit Jahrzehnten nicht lösen. Aber jeder von uns könnte, wenn er denn wollte, aber dazu hat unsere Generation (65+) vergessen, es den Kindern zu erklären. Schämen wir uns doch gleich auch mit.

Theo Hess
10.04.24 - 10:20 Uhr
Leserbrief
Ort:
Landquart
Zum Artikel:
Europäische Gerichtshof und sein Urteil
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Wenn ich mich für etwas schämen muss, dann für einige Mitbürger, die überhaupt nicht verstanden haben, worum es geht.
Die Schweiz hat einen Vertrag unterschrieben: Die Pariser Konvention.
Das Übereinkommen von Paris ist ein rechtsverbindliches Instrument unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Das Übereinkommen ist am 5. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Wenn sich der Schreiber schon über die "Alten" aufregt, sollte er nicht vergessen, dass die Alten auch Enkel haben und für diese kämpfen werden.
Der von der SVP geforderte Austritt aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist die dümmste aller möglichen Lösungen. Wir brauchen Instanzen, die über unsere Rechte wachen.

Diesen Leserbrief verstehe ich ebensowenig wie den laufenden Motor eines stehenden Fahrzeugs.
Was soll das?
Auch den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verstehe ich nicht:
"Der die gesamte Menschheit betreffende Klimawandel erlaube die Zulassung von Beschwerden von Organisationen, die im Bereich von Klimafragen aktiv seien. Ihr Ziel müsse sein, ihre Mitglieder vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und im Sinne dieser zu handeln.
Das Nichteintreten auf die Beschwerde der Einzelklägerinnen erklärte die Grosse Kammer des EGMR damit, dass Einzelpersonen ihren so genannten Opferstatus in Bezug auf die Untätigkeit eines Staates konkret aufzeigen müssen."
Wo soll der Unterschied sein? Ob eine "Organisation" ihre Einzelmitglieder schützen will oder ein Einzelmensch sich selbst: In beiden Fällen ist das Ziel den Menschen (vor demselben) zu schützen.
Rhetorische Frage. Für mich macht das Ganze eh keinen Sinn.