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Ricken-Raser zu Busse und Bewährungsstrafe verurteilt

Mit 149 km/h in der 80er-Zone geblitzt: Das ist das Ergebnis des Überholmanövers eines Tesla-Lenkers auf dem Ricken. Der Mann ist geständig und wurde am Kreisgericht See-Gaster im abgekürzten Verfahren verurteilt.

Südostschweiz
12.01.17 - 18:00 Uhr
Geblitzt: Auf dem Ricken ging der Mann in die Radarfalle. (Archivbild)
Geblitzt: Auf dem Ricken ging der Mann in die Radarfalle. (Archivbild)

Es ist März, die Sonne scheint bei rund 17 Grad. Der Angeklagte ärgert sich, dass ein Auto vor ihm auf der Rapperswilerstrasse den Ricken hinauf schon seit Kilometern langsamer fährt, als erlaubt wäre. Dann, auf einer geraden Strecke, wittert er seine Chance: Er beschleunigt seinen Tesla, wechselt auf die Überholspur. Doch der Lenker des Fahrzeugs vor ihm gibt ebenfalls Gas. «Da habe ich falsch reagiert», gestand der 27-Jährige, der gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurde. Er stammt nicht aus der Region.

«Kaum Geräusche bei 150 km/h»

Beim seinem Tesla, einem Elektroauto, gebe es keine lauten Geräusche wenn man beschleunige. So versucht er zu erklären, weshalb er mit fast 150 km/h in die Radarfalle tappte.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits auf ein Strafmass geeinigt, das der Angeklagte akzeptierte: 12 Monate Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 1000 Franken. Die Busse muss er bezahlen, der Freiheitsstrafe kann er entgehen, wenn er sich in der Probezeit nichts mehr zuschulden lassen kommt. Den Führerausweis musste er bereits kurz nach der Tat für zwei Jahre abgeben.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Die gestrige Verhandlung vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts See-Gaster dauerte lediglich rund eine halbe Stunde. Auf die Befragung des Angeklagten folgen die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigung.

Letztlich verkündet Einzelrichter Michael Gwerder das Urteil: Zu den bereits von beiden Seiten akzeptierten 12 Monaten Freiheitsstrafe und der Busse von 1000 Franken kommen Verfahrenskosten in der Höhe von rund 3350 Franken. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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