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Daran sollten alle denken 
vor dem grossen Vergessen

«Was Angehörige von Menschen mit Demenz wissen sollten», diesen Titel setzt Hardy Landolt über seinen
 Vortrag. Seine Botschaft handelt auch davon, welche rechtliche Vorsorge jede und jeder treffen sollte.

Südostschweiz
30.05.16 - 21:59 Uhr

Der Wendepunkt. «Er liegt bei der Urteilsfähigkeit», wie Hardy Landolt erklärt, Rechtsanwalt und Professor für Privat- und Sozialversicherungsrecht. Diese Urteilsfähigkeit braucht man, um beispielsweise ein gültiges Testament zu schreiben. Ist man nicht mehr urteilsfähig, so braucht man eine gesetzliche oder selber gewählte Vertreterin oder einen Vertreter, um Rechtsgeschäfte gültig abzuschliessen. Das erklärte Landolt in seinem Vortag, zu dem ihn die Alzheimervereinigung Glarnerland kürzlich eingeladen hat.

Diese Vier sind wichtig

Weil dem so ist, empfiehlt Landolt allen vier Rechtsgeschäfte. Sein Aufruf: «Entscheiden Sie lieber zu früh als zu spät.» Nämlich solange man selber urteilsfähig ist, also vernunftgemäss handeln, Situationen erkennen und bewerten, sich dann ein Urteil bilden kann. Um diese vier Geschäfte geht es:

  • eine gewillkürte, also aus eigenem Wunsch erteilte Vollmacht. Sie macht eine andere Person zur Bevollmächtigten mit bestimmten oder generellen Befugnissen und endet bei Widerruf oder Urteilsunfähigkeit.
  • einen Vorsorgeauftrag für die Personen- und Vermögenssorge und für Rechtshandlungen. Der Vorsorgeauftrag bestimmt eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Fall, wo man selber urteilsunfähig wird.
  • eine Patientenverfügung. Mit ihr bestimmt man für den Fall der Urteilsunfähigkeit einen Vertreter oder eine Vertreterin bei medizinischen Massnahmen.
  • die letztwillige Verfügung oder der Erbvertrag. Sie legen fest, wer das Vermögen nach dem Tod erhalten soll.

Landolt verweist weiter etwa darauf, dass man die Begünstigung von Konkubinatspartner oder -partnerin bei der Pensionskasse regeln muss. Im Vortrag spricht er auch an, was bei Pflegeleistungen von Angehörigen wichtig ist. (fra)

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