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ZHAW schenkt dem Bahnmuseum Bergün die Lok 205

Nach sieben Jahren Hin und Her kann sich das Bahnmuseum Bergün über eine neue Lokomotive freuen. Die Lok 205 kommt nämlich nach dessen Schenkung durch die ZHAW in das Museum. 

Südostschweiz
08.09.23 - 17:34 Uhr
Kultur
Die historische RhB-Lokomotive: 1966 war die Lok noch in Graubünden im Einsatz.
Die historische RhB-Lokomotive: 1966 war die Lok noch in Graubünden im Einsatz.
Bild Enrico Pirovino

Ein Streit um eine historische RhB-Lokomotive, die acht Jahre bei einem Schwyzer Bahnhof abgestellt war, dauerte ganze sieben Jahre. Sowohl die Staatsanwaltschaft Schwyz als auch das Bundesgericht hatten sich mit der Klärung der Eigentumsverhältnisse auseinandergesetzt, wie die «Südostschweiz» berichtete. Nach langem Hin und Her gelang es, den gesetzmässigen Eigentümer der Lok 205 zu finden. Dabei handelt es sich um die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW).

Nachdem geklärt war, dass die ZHAW Eigentümerin der Lok war, konnte ein Schenkungsvertrag zwischen der ZHAW und der Stiftung Bahnmuseum Albula abgeschlossen werden, wie Historic RhB in einer Medienmitteilung schreibt. «Es ist ein Freudentag», sagt Reto Crameri, Präsident von Historic RhB. Mit der historischen Lok 205 soll nun die Ausstellung rund um das Bahnmuseum Albula erweitert werden. 

«Es ist sehr erfreulich, dass die ZHAW uns die Lok geschenkt hat.»

Reto Crameri, Präsident von Historic RhB und der Stiftung Bahnmuseum Albula
Die Lok 205 im Betrieb: Die Lokomotive war lange Zeit in Betrieb, bevor sie für acht Jahre stillstand. Die Lok in Schnee umhüllt: Während die Lok 205 stillstand, musste sie sich auch dem Schnee aussetzen.
Links: Die Lok 205 im Betrieb: Die Lokomotive war lange Zeit in Betrieb, bevor sie für acht Jahre stillstand.
Rechts: Die Lok in Schnee umhüllt: Während die Lok 205 stillstand, musste sie sich auch dem Schnee aussetzen.

Als Historic-RhB-Projekt muss die Lok restauriert werden, da sie sich äusserlich in einem schlechten Zustand befindet und der Zahn der Zeit an ihr genagt hat. Das Ziel besteht nun darin, die Lok unter dem Dach vor dem Bahnmuseum in Bergün zusammen mit dem Krokodil Nr. 407 in Szene zu setzen. Die Restaurationsarbeiten gestalten sich schwierig, da über die Jahre verschiedene Teile an der Lok abhandengekommen sind.

Ob die Lok 205 dereinst wieder auf dem Streckennetz der RhB unterwegs sein wird, ist derzeit noch offen und ein mögliches Fernziel. Auf jeden Fall wird sie früher oder später eine Reise von Filisur in die Hauptwerkstätte nach Landquart zur Sanierung unternehmen, um dann in neuem Kleid nach Bergün an ihren Bestimmungsort gebracht zu werden. (red)

Restaurierung erforderlich: Da einige Teile mit der Zeit verloren gegangen sind, braucht die Lok 205 eine gründliche Restaurierung.
Restaurierung erforderlich: Da einige Teile mit der Zeit verloren gegangen sind, braucht die Lok 205 eine gründliche Restaurierung.
Pressebild
Bahnmuseum Albula: Die Lok soll nach der Restaurierung im Bahnmuseum Albula ausgestellt werden. 
Bahnmuseum Albula: Die Lok soll nach der Restaurierung im Bahnmuseum Albula ausgestellt werden. 
Bild Enrico Pirovino
Die Eigentumsfrage: Über lange Zeit beschäftigten sich die Staatsanwaltschaft Schwyz und das Bundesgericht mit der Frage nach dem Eigentümer. 
Die Eigentumsfrage: Über lange Zeit beschäftigten sich die Staatsanwaltschaft Schwyz und das Bundesgericht mit der Frage nach dem Eigentümer. 
Bild Enrico Pirovino
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Noch am 21.06.22 war in der Südostschweiz zu lesen, dass das Bundesgericht auf den Lokstreit gar nicht eingetreten ist. 15 Monate später behauptet dieselbe Zeitung, dass sich sowohl die Staatsanwaltschaft Schwyz, als auch das Bundesgericht mit der Klärung der Eigentumsverhältnisse auseinandergesetzt haben - und beruft sich dabei auf dasselbe Bundesgerichtsurteil.

Wer dieses Bundesgerichtsurteil 6B_1469/2020 tatsächlich gelesen hat, weiss, dass darin kein einziger Name eines potentiellen Eigentümers genannt wird. Das Bundesgericht stellt lediglich fest, dass Streitigkeiten über Eigentumsansprüche eine zivilrechtliche Angelegenheit darstellen, weshalb den Parteien eine Parteistellung an einem Strafprozess verweigert wird. Das Bundesgerichtsurteil steht dabei auch im Kontrast zur Staatsanwaltschaft, welche im Hinblick auf einen Strafprozess in der Sache bereits Ermittlungen einleitete.

Der Ball liegt nun also bei einem Zivilgericht. Bis dessen Urteil vorliegt, sind allfällige Schenkungsverträge zwischen der ZHAW und dem Bahnmuseum Albula schlicht Makulatur!

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