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Kulturförderungsvorlage wird noch für Diskussionen sorgen

Die Kommission für Bildung und Kultur ist auf die Vorlage zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes eingetreten. Bei der Beurteilung der Vorlage als Vorbereitung auf die kommende Session im Grossen Rat gingen die Meinungen jedoch auseinander.

Südostschweiz
30.01.17 - 09:47 Uhr
Kultur
Departementssekretärin Andrea Stadler, Regierungsrat Martin Jäger und Barbara Gabrielli, die Leiterin des Amts für Kultur, beteiligten sich intensiv an der Beurteilung des neuen Gesetzesvorlage. Archivbild Olivia Item
Departementssekretärin Andrea Stadler, Regierungsrat Martin Jäger und Barbara Gabrielli, die Leiterin des Amts für Kultur, beteiligten sich intensiv an der Beurteilung des neuen Gesetzesvorlage. Archivbild Olivia Item

An drei Sitzungen hat sich die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur mit dem Inhalt der Vorlage zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes befasst. Mit dabei waren auch Regierungsrat Martin Jäger, seine Departementssekretärin Andrea Stadler und Barbara Gabriella, die Leiterin des Amtes für Kultur. Die Kommission sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Der Gesetzesentwurf sei aber mit zahlreichen Änderungsanträgen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet worden.

Umstrittene Sache

Was sich im Vorfeld der Erstellung der Botschaft mit 160 Vernehmlassungen und entsprechend vielen – teils stark voneinander abweichenden – Wünschen abzeichnete, hat sich gemäss der Mitteilung bei der Vorberatung in der Kommission fortgesetzt. Es seien zahlreiche Mehr- und Minderheitsanträge zum Gesetzesentwurf eingegangen. Umstritten seien insbesondere die Erhöhung der Kantonsgelder für die Kultur mittels eines Rahmenkredits, die Beiträge an die Musikschulen, die Stellung der Kulturkommission auf Gesetzesstufe sowie die soziale Sicherheit für Kulturschaffende. Mehrheitlich unbestritten blieben die Verbesserung der finanziellen Situation der Museen und regionalen Kulturinstitutionen. Zudem seien aus der Mitte der Kommission noch weitere Anträge gekommen, welche eine Besserstellung der Kultur und der Kulturschaffenden in einzelnen Bereichen bezwecken würden, heisst es abschliessend.

Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes in der Februarsession 2017 behandeln.

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