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Züllig: «Netto bezahlen wir fast die höchsten Abgaben»

Geht es nach dem Bundesrat, wird der Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie bis 2027 weitergeführt, wie bisher. Das freut Andreas Züllig. Der Bündner ist seit 2014 Präsident von Hotellerie Suisse, dem nationalen Hotelverband.

Philipp
Wyss
13.04.17 - 05:00 Uhr
Politik
Der höchste Schweizer Hotelier Andreas Züllig freut sich über den tieferen Steuersatz. YANIK BÜRKLI
Der höchste Schweizer Hotelier Andreas Züllig freut sich über den tieferen Steuersatz. YANIK BÜRKLI

«Für uns ist dieser Exportsatz sehr wichtig», so Züllig auf Anfrage. Exportsatz deshalb, weil die Hälfte der Hotelgäste in der Schweiz aus dem Ausland kommt. Und ähnlich wie wir Schweizer im Ausland Mehrwertsteuern zurückfordern können, sollen auch ausländische Gäste in der Schweiz von diesem Sondersatz profitieren.

 

Für die Schweizer Hotellerie ermöglicht dieser Satz laut Züllig Planungssicherheit. Zudem sei er für die Preiskalkulation sehr wichtig. «Wir haben schon volatile Währungen. Entsprechend froh sind wir, wenn wir keine volatile Steuern haben.»

 

Bemühungen, diesen Satz fix in das Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen, sind in Bundesbern gescheitert. Einen neuen Anlauf dafür werde der Branchenverband kaum nehmen, so Züllig weiter. Den tieferen Satz gibt es seit 1996. Er war damals wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Die erneute Verlängerung, die vom Parlament noch beschlossen werden muss, wäre die sechste. «Dass der Satz für die nächsten zehn Jahre fixiert werden soll, ist für uns sehr gut», so Züllig.

 

Dass dem Bund durch den tieferen Mehrwertsteuersatz 200 Millionen Franken an Einnahmen entgehen, sieht Züllig nicht so. «Ein Grossteil unserer Kunden sind Ausländer. Diese Vorsteuer ist in dieser Zahl schon berücksichtigt. Die Schweiz passt sich hier einfach dem Ausland an», so Züllig. Die Bündner Hotellerie macht 10 bis 15 Prozent des gesamtschweizerischen Anteils aus.

 

Die 3,8 Prozent Mehrwertsteuer bezieht sich auf Übernachtungen und Frühstück. Konsumationen werden mit 8,0 Prozent besteuert. Zahlreiche Kosten in der Hotellerie sind gemäss Züllig nicht Vorsteuerabzugsfähig. Personalkosten (rund die Hälfte) und Warenkosten (rund ein Drittel) können nur 2,5 Prozent abgezogen werden. So bezahlen Hotelbetriebe im Schnitt vier Prozent Mehrwertsteuer. «Damit bezahlt unsere Branche netto fast die höchsten Abgaben», ist Züllig überzeugt.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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