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Glarus will als letzter Kanton nachziehen: Auch ausländische Katholiken sollen mitbestimmen

Der katholische Kirchenrat des Kantons Glarus möchte das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen. Der Rat möchte das Stimmrecht aber doch noch an eine weitere Bedingung knüpfen.

Südostschweiz
07.05.24 - 04:30 Uhr
Glarus
(Fast) keinen Unterschied mehr wegen der Herkunft: Mit dem Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer würde dem Grundsatz der Katholischen Kirche nachgelebt, «wonach sie nur getaufte Christen unabhängig von deren Herkunft kennt», so der Kirchenrat in einer Mitteilung.
(Fast) keinen Unterschied mehr wegen der Herkunft: Mit dem Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer würde dem Grundsatz der Katholischen Kirche nachgelebt, «wonach sie nur getaufte Christen unabhängig von deren Herkunft kennt», so der Kirchenrat in einer Mitteilung.
Archivbild
Was für die ausländischen Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Glarus schon lange gilt, soll auch bei den Katholikinnen und Katholiken eingeführt werden: Sie sollen künftig über Belange der Katholischen Kirche im Kanton Glarus mitbestimmen dürfen. Das meldet der katholische Kirchenrat in einer Mitteilung.

Der Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates habe dafür eine Vorlage ausgearbeitet. Konkret schlagen der Ausschuss und der Rat vor, die Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus mit einer neuen Bestimmung zu ergänzen. Diese Bestimmung würde das Stimm- und Wahlrecht von ausländischen Gläubigen einheitlich für alle katholischen Kirchgemeinden und die Landeskirche festhalten.

Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung

An der Frühjahrsversammlung von Ende April wurde die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Laut Mitteilung dauert diese bis am 11. August. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage müssen Gläubige eine Niederlassungsbewilligung haben, um das Stimmrecht zu erlangen.

«Die Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung trägt dazu bei, dass nur ausländische Personen, die bereits mehrere Jahre in der Schweiz leben und die hiesigen Verhältnisse kennen, das Stimm- und Wahlrecht in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten erhalten», steht in der Mitteilung.

Wer Kirchensteuern zahlt, soll auch mitbestimmen dürfen

Angestossen habe das Ganze der Kirchenratspräsident von Glarus Süd, Sergio Rosa, im Jahr 2021 mit einem Antrag. Wie in der Mitteilung ausgeführt wird, teilt der Kirchenrat die Meinung, dass das Stimm- und Wahlrecht nicht an das Schweizer Bürgerrecht geknüpft werden soll. «Mit der Einführung des Ausländerstimmrechts wird dem Grundsatz der Katholischen Kirche nachgelebt, wonach sie nur getaufte Christen unabhängig von deren Herkunft kennt», so die Mitteilung.

Für die Einführung des Ausländerstimmrechts spreche ebenfalls, dass wer Kirchensteuern zahlt, auch in kirchlichen Belangen mitbestimmen dürfe. Der katholische Kirchenrat geht davon aus, dass von der Einführung des Stimmrechts rund 3000 ausländische Gläubige betroffen seien, wobei nicht jede Person über eine Niederlassungsbewilligung verfüge.

Kanton Glarus ist Schlusslicht

Alle anderen Kantone haben das Ausländerstimmrecht schon eingeführt. Als zweitletzter Kanton stimmte Schwyz 2021 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knappen 53 Prozent an der Urne zu. Die Erfahrung in den anderen Kantonen zeige, dass das Stimmrecht für ausländische Katholikinnen und Katholiken die weitere Integration dieser Personen fördere.

Bis Ausländerinnen und Ausländer abstimmen dürfen, geht es laut Kirchenrat noch mindestens bis im Januar 2026. Die Verfassungsänderung brauche ein obligatorisches Referendum, weshalb die Mehrheit der Kirchgemeinden zustimmen müssten. Die Abstimmungen in den einzelnen Kirchgemeinden sind für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen. Zudem muss sie durch den Landrat genehmigt werden. (red)

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