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Vater wegen Entführung der Kinder verurteilt

Ein Mann hat seine beiden Söhne vor mehr als zwei Jahren nach Tunesien entführt und bei seinen Eltern untergebracht. Die Mutter kämpft seither um ihre Kinder. Am Montag verurteilte das Zürcher Obergericht den Tunesier zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Südostschweiz
10.09.12 - 21:10 Uhr

Zürich. – Der heute 35-Jährige wurde wegen mehrfacher qualifizierter Freiheitsberaubung, Entführung, mehrfachen Entziehens von Unmündigen sowie versuchter Erpressung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Obergericht bestätigte damit die Schuldsprüche der Vorinstanz von Anfang Jahr, senkte mit seinem Urteil «aus juristischen Gründen» die Strafe aber um zwei Jahre. Allerdings machten die Richter geltend, dass der Verurteilte aufgrund seines sturen Verhaltens die gesamte Strafe verbüssen würde.

Entführung gelte als Dauerdelikt, argumentierte das Gericht. Dies bedeute, dass der Staatsanwalt jederzeit erneut Anklage erheben und eine neue Strafe fordern könne, solange sich die Kinder in Nordafrika aufhielten.

Der Verurteilte hatte im August 2010 seine zwei damals 6- und 8-jährigen Söhne während eines Besuchswochenendes von Winterthur nach Tunesien entführt und bei seinen Eltern untergebracht. Die heute 30-jährige Schweizer Mutter bemüht sich seither, ihre beiden Kinder wieder zurückzuholen.

Die Frau war 21 Jahre alt, als sie den 25-jährigen tunesischen Animateur in der Türkei kennengelernt hatte. Die zwei heirateten 2004. Fünf Jahre später trennte sich das Paar. Die beiden gemeinsamen Kinder wurden gerichtlich unter die Obhut der Mutter gestellt. Dem Mann wurde ein Besuchsrecht eingeräumt.

Er liess sich aber von einem tunesischem Gericht die Obhut über die Kinder erteilen und erwirkte einen Beschluss, wonach die Kinder ohne seine ausdrückliche Erlaubnis nirgendwohin reisen dürfen.

Im Oktober 2010 wurde der Tunesier in Marokko verhaftet. Im Frühling 2011 schliesslich wurde er an die Schweiz ausgeliefert. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Tunesier daraufhin zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte am Montag erfolglos eine deutliche Strafsenkung auf noch drei Jahre teilbedingt. Der Tunesier selber zeigte sich uneinsichtig und forderte Respekt von seiner Ehefrau, seine sofortige Freiheit und eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ansonsten werde er seine Kinder weiterhin in Tunesien zurückhalten lassen.

Die geschädigte Mutter kann heute im Abstand von je drei Monaten ihre beiden Kinder in Tunesien besuchen. Allerdings seien die Begegnungen sehr belastet, sagte sie. Die beiden Buben würden kaum noch Deutsch verstehen und von ihren tunesischen Grosseltern kontrolliert.

Zurzeit sei sie bemüht, an einem tunesischen Gericht die Obhut zu erlangen, sagte die Mutter der Buben. Der Verurteilte wurde neben der Freiheitsstrafe auch verpflichtet, seiner Noch-Ehefrau ein Schmerzensgeld von 30'000 Franken zu entrichten. (sda)

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