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Bundesanwalt fordert viereinhalb Jahre Gefängnis für Stauffacher

Im Prozess vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona gegen Links-Aktivistin Andrea Stauffacher hat der Bundesanwalt am Mittwoch eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Für eine weitere Angeklagte, eine 46-jährige Zürcherin, beantragte er 18 Monate bedingte Haft.

Südostschweiz
28.09.11 - 21:54 Uhr

Bellinzona. – Die Bundesanwaltschaft hält es für erwiesen, dass beide Beschuldigten im Juni 2008 gemeinsam das Auto eines Zürcher Polizeibeamten in Brand gesetzt haben. Der Anschlag soll gezielt erfolgt sein. Der Beamten war den beiden Frauen bekannt.

Als wichtigstes Beweismittel gilt ein Überwachungsvideo, das die beiden Aktivistinnen während der Tat zeigen soll. Die Identifikation war allerdings nur durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, wie die Messung der Körpergrössen, und die Einschätzung durch mehrere Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei möglich.

Zu Prozessbeginn waren daher als Zeugen zwei Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei angehört worden. Ihre Aussagen sollten Erkenntnisse über die Verwertbarkeit dieses Videos geben. Die Rechtsanwälte der Beschuldigten zweifelten an, dass die Sichtung des Videos unvoreingenommen erfolgte.

Dem Halter des Autos war bereits einige Jahre zuvor ein Fahrzeug durch einen Brandanschlag beschädigt worden. Damals hatte aber kein Täter ermittelt werden können.

Die 46-Jährige Zürcherin, Mutter zweier Pflegekinder und ehemalige Mitbewohnerin von Stauffacher, muss sich ausschliesslich dem Vorwurf der Brandstiftung stellen. Sie selbst betonte zu Beginn des Prozesses, mit der Tat nichts zu tun zu haben.

Andrea Stauffacher, die als Leitfigur des Revolutionären Aufbaus gilt, soll gemäss Anklageschrift zudem für fünf Sprengstoffanschläge zwischen 2002 und 2007 gegen Gebäude in Zürich und Bern verantwortlich sein. Sie machte am Mittwoch vor Gericht keine Aussagen.

In mehreren Fällen konnte die DNA der 61-Jährigen am Tatort ausgemacht werden. Zudem wurden bei Hausdurchsuchungen Dokumente entdeckt, die gemäss Anklage eindeutig auf sie als Täterin hinwiesen.

Der Prozess wird am Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Der Termin zur Urteilseröffnung ist noch nicht bestimmt. (sda)

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