Zürcher Stadtrat prüft weitere Ausnahmen beim Mindestlohn
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zum Stadtzürcher Mindestlohn prüft der Stadtrat zusätzliche Ausnahmen. Dabei geht es unter anderem um Tagesfamilien, Menschen mit Beeinträchtigungen und gemeinnützige Tätigkeiten.
In einem Vorstoss forderten FDP-Gemeinderatsmitglieder weitere Ausnahmen der «pauschalisierten Mindestlohnvorlage», um"gut funktionierende Konstrukte" nicht zu beeinträchtigen.
Der Stadtrat steht weiteren Ausnahmen grundsätzlich offen gegenüber, will diese aber nicht beliebig ausweiten, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Anfrage hervorgeht.
Derzeit würden zusätzliche Ausnahmen geprüft und die bestehenden sechs Ausnahmen in den Ausführungsbestimmungen präzisiert. Eine zu breite Ausnahmeregelung würde aus Sicht des Stadtrats aber den Zweck des Mindestlohns untergraben. Der Mindestlohn solle massgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen von erwerbstätigen Personen beitragen und Armut trotz Erwerbsarbeit bekämpfen, betont dieser.
Geprüft würden unter anderem zusätzliche Ausnahmen für Tagesfamilien, Nebenerwerbstätige, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie eine Ausnahme für Semi-Freiwilligenarbeit, beispielsweise in gemeinnützigen Institutionen wie Kirchgemeinden.
Eine Kinderbetreuung durch Verwandte, die nicht als wirtschaftliche Tätigkeit organisiert sei, falle nicht unter die Verordnung, so die Stadtregierung. Falls jedoch eine systematische, bezahlte Kinderbetreuung über einen längeren Zeitraum stattfinde, unterliege diese grundsätzlich dem Mindestlohn, so der Stadtrat.
Mindestlohn für Maturandinnen und Maturanden