Zürcher Regierungsrat will Kompostbestattung vorerst nicht zulassen
Für die Zürcher Regierung ist die Zeit noch nicht reif für die Einführung der Kompostbestattung. Unter anderem fehlten derzeit objektive und verlässliche wissenschaftliche Daten zur so genannten Re-Erdigung. Sie lehnt eine entsprechende Einzelinitiative ab.
Er könne sich Re-Erding für seine eigene Bestattung gut vorstellen. Der Körper werde zur Basis für neues Leben. Re-Erding sei technologisch und politisch reif für die Einführung, schrieb ein Mitglied der GLP Senioren in der von ihm eingereichten Einzelinitiative, welche das Kantonsparlament im Februar 2025 vorläufig unterstützt hatte.
Anders sieht dies aber die Regierung: In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht an das Parlament hält sie fest, dass für diese neue Bestattungsform zwingend weitere spezifische Abklärungen notwendig seien. Offene Fragen bestünden etwa bei der Umweltverträglichkeit, der technischen Sicherheit, der Seuchenprävention, der Ethik sowie beim Umgang mit den Überresten und der organisatorischen Umsetzung.
Bett aus Stroh, Heu, Kräuter und Blumen
Bei der Re-Erdigung oder auch Terramation werden Verstorbene in einem Metall-«Kokon» auf ein Bett aus Stroh, Heu, Kräutern und Blumen gelegt, wobei sie mit diesem Material auch zugedeckt werden. Dann wird der «Kokon» geschlossen. Die Mikroorganismen, die im pflanzlichen «Bett» und im Körper leben, zersetzen den Körper innert 40 Tagen zu Komposterde.
Übrig bleiben – wie bei der Erdbestattung – die Knochen, die gemahlen und der neuen Erde beigemischt werden. Diese Erde wird dann beispielsweise auf dem Friedhof wiederverwendet.
Andere Projekte abwarten
Die Bestattungsform stösst bei der Regierung auf Zurückhaltung. Sie verweist darauf, dass die erlaubten Erdbestattung und Kremation im Kanton Zürich seit Jahren etabliert seien. Auf den Friedhöfen des Kantons Zürich herrsche zudem kein Platzmangel. «Demzufolge besteht auch keine sachliche Notwendigkeit, ohne vertiefte Abklärungen im Kanton Zürich eine zusätzliche, gesellschaftlich noch nicht anerkannte und wissenschaftlich bisher nicht ausreichend erforschte Bestattungsart einzuführen», fasst die Regierung ihre ablehnende Haltung zusammen.