Zürcher Kantonsrat will kein «Recht auf Wohnen» in der Verfassung
Der Zürcher Kantonsrat hat sich gegen ein «Recht auf Wohnen» in der Verfassung ausgesprochen. Die parlamentarische Intiative der Grünen scheiterte am Montag mit 77 zu 93 Stimmen. Die Mehrheit fand, dass das Anliegen die Situation nicht verbessern würde.
Wohnen sei ein grundlegendes Bedürfnis, das weit über ein «einfaches Dach über den Kopf» hinausgehe, fand Initiantin Silvia Rigoni (Grüne, Zürich). Der Kanton solle eine aktivere Rolle in der Wohnraumversorgung übernehmen. Auch andere Kantone hätten das «Recht auf Wohnen» bereits in die Verfassung aufgenommen.
In der vorbereitenden Kommission für Staat und Gemeinden war der Antrag umstritten. Sie stellte sich knapp mit 8 zu 7 Stimmen dagegen. Neben den linken Vertreterinnen und Vertretern war nur die GLP für den Vorschlag. Florian Heer (Grüne, Winterthur) forderte am Montag eine Rückweisung an die Kommission. Die Mehrheit habe das Thema nicht ernst genug genommen. «Wir solten nicht alles der sogenannten unsichtbaren Hand des Marktes überlassen», sagte Heer.
Initiantin Rigoni forderte «endlich wirksame Massnahmen gegen die Wohnungsnot». Es brauche ein klares Bekenntnis dafür, dass Menschen ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum hätten.
Bürgerliche gegen «Symbolpolitik»
Die Gegner, darunter Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP), sprachen von «Symbolpolitik». Gesetzliche Vorgaben würden keinen neuen Wohnraum bereitstellen. Die Bürgerlichen wollten deshalb nicht auf die Vorlage eintereten. Sie kritisierten etwa, dass es auch mit dem Verfassungsartikel nicht möglich sei, ein Recht auf eine Wohnung einzuklagen.