Zürcher Gericht verurteilt Vater wegen Entführung seines Sohnes
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 44-jährigen Vater zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Jordanier hatte vor elf Jahren seinen Sohn entführt, obwohl die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Sie glaubte, er gehe mit dem Sohn in den Zoo.
«Jemandem das Kind wegzunehmen, ist der Alptraum eines jeden Elternteils», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Und mit diesem Alptraum lebt die Mutter seit elf Jahren.» Er habe aber nicht nur der Mutter «die Kindheit mit ihrem Sohn geraubt», sondern auch das körperliche und psychische Wohl des Kindes gefährdet.
Für das Bezirksgericht stellt die Entführung des Sohnes «eine ganz besonders schwere Straftat» dar. Es verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Entführung und Entziehung von Minderjährigen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe wegen Nötigung. Er hatte seiner Ex-Frau unter anderem damit gedroht, dass sie verhaftet werde, wenn sie ihren Sohn in Jordanien suche.
Sohn fühlt sich nicht entführt
Hat der Software-Entwickler die sechsjährige Strafe in der Schweiz abgesessen, wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der Mann im Gefängnis – wegen Fluchtgefahr. Das Bezirksgericht verhängte Sicherheitshaft.
Der Vater nahm das Urteil versteinert zur Kenntnis, vor sich auf dem Stehpult zwei Fotos von seinem Sohn. Wie es mit Mutter und Sohn weitergeht, ist offen. Theoretisch macht sich der Vater weiter strafbar, wenn der Jugendliche nicht bei seiner Mutter lebt.
Allerdings liess der Sohn über einen Anwalt ausrichten, dass es ihm gut gehe. Er fühle sich nicht entführt. Er spricht arabisch und englisch und lebt mit der zweiten Ehefrau des Vaters und einer jüngeren Halbschwester in Amman.