Zürcher Gericht verurteilt Rentnerin wegen übler Beschimpfungen
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 83-Jährige wegen übler Beschimpfungen verurteilt. Die Frau bleibt aber straffrei, weil für den Richter wohl auch ihre Nachbarin zur Eskalation beigetragen hatte.
«Stockwerkeigentum ist der Vorhof zur Hölle», zitierte der Verteidiger an der Verhandlung einen seiner früheren Professoren. So ungefähr scheint es bei der Beschuldigten und ihrer Nachbarin zu sein. Trotz traumhafter Lage und wunderschönem Garten habe es im noblen Quartier in Zürich keine Idylle gegeben, sagte der Verteidiger. Stattdessen sei seine Klientin seit Jahren in einen Konflikt involviert.
Die Privatklägerin mache sie verantwortlich dafür, dass ihrer Familie ein Ausbau verweigert wurde. Weil dafür allgemein genutzte Räume gebraucht worden wären, habe die Stockwerkeigentümerschaft den Antrag mehrfach abgelehnt. «Wir haben uns seither kaum mehr in den gemeinsamen Garten gewagt», sagte die Beschuldigte dazu. Die Nachbarin habe sie und ihren Mann danach als «alte Psychopathen» bezeichnet.
Nachbarin soll sie nassgespritzt haben
Der Nachbarschaftskonflikt soll auch den Geschehnissen des 24. August 2024 zugrunde liegen. Die Beschuldigte beschrieb, dass sie sich in den Garten begeben habe, um die Pflanzen zu pflegen. Die Nachbarin habe den Schlauch benutzt. Als sie sich um «zerzauste» Pflanzen kümmerte, habe sie bemerkt, dass sie nass wurde, erzählte die 83-Jährige.
Bis zum Gesicht habe die Nachbarin sie nass gespritzt. «Ich musste mich schützen», eine Operation sei ihr bevorgestanden. Sie sei auf die Nachbarin zugegangen, um ihr den Schlauch zu entreissen. Dabei habe sie «Halt, stopp» gesagt, mehr nicht. Die sportliche, kräftige Nachbarin habe sie als über 80-Jährige demütigen wollen und sie ausgelacht.