Zügige Lösung für ungenutzte Maiensässe ist illusorisch
In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesgericht in Lausanne im Dezember entschieden, dass ein Stall in der Erhaltungszone Nigglisch Hus/Blackten Stafel im Fondei oberhalb Langwies nicht umgebaut werden darf. Das Bundesgericht hat damit einen Präzedenzfall geschaffen – und sich gegen die jahrzehntelange Bündner Praxis gestellt. In den vergangenen Jahrzehnten konnten in diesen Erhaltungszonen unter strengen Auflagen nämlich erhaltenswerte Maiensässsiedlungen umgenutzt werden. Diese Praxis hat das Bundesgericht jetzt als bundesrechtswidrig erklärt.
Die Grossräte Reto Crameri (CVP, Alvaschein) und Christian Jenny (FDP, Schanfigg) wollten deshalb mit je einer Frage in der Fragestunde des Grossen Rats von der Regierung wissen, welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil für den Kanton habe. Wie man in Zukunft mit den rund 80 Erhaltungszonen im Kanton umgehen werde. Und ob es eine Möglichkeit gebe, die Bauten in diesen Erhaltungszonen mit einem einfachen Verfahren als landschaftsprägende oder schützenswerte Bauten umzustufen.
Überraschendes Urteil
Der zuständige Regierungsrat Marcus Caduff machte gleich zu Beginn seiner Antwort deutlich, dass das Bundesgerichtsurteil auch für die Regierung «sehr überraschend» sei, weil in der Urteilsbegründung die Bündner Erhaltungszonenplanung grundsätzlich infrage gestellt worden sei. Zwar habe das Urteil auf die Erhaltungszonen im Kanton nur geringe Auswirkungen, weil die meisten Ställe in diesen Erhaltungszonen bereits umgenutzt worden seien und die Zone somit ihren Zweck erfüllt habe und ein Auslaufmodell darstelle.
Wenig Verständnis für Kanton
Eine grössere Tragweite habe das Bundesgerichtsurteil hingegen für Zehntausende nicht mehr benötigter Ställe ausserhalb der Bauzonen. «Denn im Urteil widerspiegelt sich recht wenig Verständnis für die Bestrebungen eines Kantons, seine kulturell und landschaftlich wertvolle Bausubstanz ausserhalb der Bauzonen zu erhalten», so der Volkswirtschaftsminister. Das Urteil dürfte deshalb auf die anstehende parlamentarische Debatte zur laufenden zweiten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ausstrahlen, vermutete Caduff, was sich wiederum auf andere Kantone mit vergleichbarem baukulturellem Erbe auswirken werde.