Winterthurer Richter verurteilen FCZ-Fans wegen Raubs
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag zwei beschuldigte FC-Zürich-Fans zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Einer soll zudem eine Geldstrafe bezahlen. Die 28 und 37 Jahre alten Männer standen wegen des Angriffs von FCZ-Fans auf GC-Fans in Rickenbach vor Gericht.
Die DNA-Spur auf der Ricola-Packung habe den 28-Jährigen überführt, sagte der Richter am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Andere DNA habe sich nicht darauf befunden. Die Packung sei auch erkennbar vor dem Angriff nicht da gewesen.
Die Handy-Daten belasteten beide, erklärte der Richter weiter. Sie hatten die Telefone rund um den Angriff ausgeschaltet. Ein Telefon ging in Ossingen, also nicht weit vom Tatort entfernt, wieder an, das andere auf der A1 nördlich von Zürich.
Ein visuelles Gutachten zeige, dass auch der 37-Jährige dabei gewesen sei. So habe die Polizei bei ihm Kleider in derselben Kombination gefunden, die eine Schmiere stehende Person an der Eingangstüre der Turnhalle trug.
22 und 20 Monate Freiheitsstrafe
Der 28-Jährige kassierte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Dafür gilt eine Probezeit von 5 Jahren. Eine Geldstrafe von 180 mal 50 Franken muss er bezahlen. Die letzte Verurteilung des Mannes ist sechs Jahre her, darum auch die längstmögliche Probezeit und die zu bezahlende Geldstrafe, «Sie bemühen sich aber redlich um ein besseres Leben», sagte der Richter. Der 28-Jährige ist verlobt, will heiraten und ist offenbar gut im Arbeitsleben angekommen.
Den 37-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 mal 50 Franken. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von vier Jahren. Die Freiheitsstrafen sprach das Gericht jeweils für Raub und Landfriedensbruch aus, die – höchstmöglichen – Geldstrafen für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.