Welchen Sport du nun ausüben darfst
Unklarheiten in Sportverbänden
Als an der Pressekonferenz am vergangenen Freitag die Frage eines Journalisten gestellt wurde, was die Lockerungen konkret für die unteren Ligen des Unihockeys bedeuten, konnte weder Bundesrat Berset noch der Rechtsexperte eine Antwort geben. Die Schweizer Sportverbände standen vor einer unklaren Ausgangslage – und sie tun dies immer noch.
Dies verdeutlicht beispielsweise die Ausgangslage im Tennis: Der Verband Swiss Tennis spricht in ihrer Medienmitteilung von nicht ganz einfachen Diskussionen mit dem Bundesamt für Sport und dem Bundesamt für Gesundheit. Diese Aussage verdeutlicht auch, wie unklar die neueste Covid-Verordnung des Bundesrates teilweise ist. Diverse Sportverbände mussten in Rücksprache mit den oben genannten Bundesämtern abklären, was konkret erlaubt ist und was nicht.
Ausnahmeregelung für Jugendliche und Kinder
Für Kinder und Jugendliche ab Jahrgang 2001 und jünger gelten keine speziellen Einschränkungen. Sowohl der Trainings- als auch der Wettkampfbetrieb ist grundsätzlich möglich. Auch sogenannte Kontaktsportarten, wie Schwingen oder Unihockey, sind in diesen Alterskategorien erlaubt. Bei den Erwachsenen gelten weiterhin Einschränkungen, insbesondere bei der Ausübung von Kontaktsportarten. Praktisch verunmöglicht wird der Sport dort, wo mehr als 15 Spielerinnen oder Spieler auf dem Feld stehen.