Flimser Luxusresort in Schieflage – für sicher zwei Monate geschlossen
Wer derzeit auf der Buchungsplattform des Flimser Luxusresorts «Waldhaus» ein Zimmer zu buchen versucht, wird enttäuscht: Für die kommenden Monate sind alle Daten auf Rot gestellt, das 5-Stern-Hotel steht vorderhand nicht mehr für Aufenthalte zur Verfügung. Und das trotz eines anfänglichen Pop-up-Fensters, in dem mitgeteilt wird, das 150-Zimmer-Haus sei von Mitte Juli bis am 8. Oktober geöffnet, wenn auch nur von Mittwoch bis Sonntag. Wie aus einer auf Presseportalen veröffentlichen Mitteilung der Hoteldirektion unter Bosko Grozdanic hervorgeht, hat das Resort am Mittwoch einen sogenannten Konsultationsprozess eingeleitet; dieser werde voraussichtlich mehrere Wochen dauern und sei eine Reaktion auf den «finanziellen Gegenwind», den das «Waldhaus» gegenwärtig zu spüren bekomme. Aufgezählt werden unter anderem eine «deutlich geringere Auslastung» sowie «steigende Energie- und Wartungskosten».
Bislang mit Sparmassnahmen das Tagesgeschäft aufrechterhalten
Bislang habe das Hotel verschiedene Sparmassnahmen ergriffen, um das Tagesgeschäft aufrechtzuerhalten – dazu zählt wohl auch die reduzierte Öffnung nur von Mittwoch bis Sonntag. Man setze sich nun für einen «offenen, konstruktiven Konsultationsprozess ein», wird Grozdanic in der Mitteilung zitiert. Trotz der aktuellen finanziellen Herausforderungen bleibe das «Waldhaus» ein «historischer, einzigartiger Ferienort». Er hoffe, dass sich gemeinsam mit den Mitarbeitenden ein Weg in die Zukunft finden lasse.
Der Prozess der «Konsultation» ist gemäss dem Branchenmagazin «Gault Millau» ein Prozedere mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Dauer von zwei Monaten. Während dieser Zeit hätten die Manager vor Ort Gelegenheit, ein neues Betreiberkonzept zu entwickeln. Von der Hotelschliessung sind laut «Gault Millau» alle Einheiten des «Waldhaus» betroffen, auch die Restaurants und der Spa. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich im Obligationenrecht: Diesem zufolge sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, die Arbeitnehmerschaft zu einer beabsichtigten Massenentlassung zu konsultieren. Damit sollen die Angestellten die Gelegenheit erhalten, mögliche Vorschläge zu unterbreiten, wie die in Aussicht gestellten Kündigungen vermieden oder beschränkt und deren Folgen gemildert werden können.