Vom Einfamilienhaus ins Stockwerkeigentum umziehen?
von Beat Bernhard, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder, Immobilienbewirtschafter mit eidg. FA und Immobilien-Vermarkter mit eidg. FA
Die Demografie zeigt, dass die ältere Bevölkerungsschicht in unserer Gesellschaft rasant steigt. In dieser Bevölkerungsgruppe bewohnen seit Jahrzehnten zunehmend ältere Leute ihr Einfamilienhaus noch selber. Im Alter überlegen sich viele, dieses zu verkaufen und eine Eigentumswohnung zu erwerben.
Warum überlegt sich jemand sein Einfamilienhaus, in dem er mit seiner Familie Jahrzehnte gewohnt hat, zu verkaufen? Mit dem Eigenheim sind ja auch viele Emotionen und schöne Familienerlebnisse verbunden. Mögliche Gründe sind: Keine Gartenarbeiten mehr, weniger Reinigungsarbeiten in einer Wohnung, einfacher, eine Wohnung abzuschliessen und zu verreisen. Weitere Gründe können sein: Geringere Unterhaltskosten oder Kindern/Enkelkindern die Möglichkeit bieten, das Haus zu übernehmen.
Ist Stockwerkeigentum das Richtige?
König in den eigenen vier Wänden und gleichzeitig Mitglied einer Gemeinschaft zu sein – das ist Stockwerkeigentum.
Stört sich hingegen jemand an Kinderlärm im Garten, am Musizieren des Nachbarn, an fremden Gerüchen aus der Küche oder fürchtet sich jemand vor dem vorhandenen Konfliktpotenzial, dann ist Stockwerkeigentum nicht das Richtige.
Wer jedoch gerne Betrieb um sich hat, sich gerne mit anderen Menschen austauscht oder kompromissbereit ist, dann kann Stockwerkeigentum das Richtige sein. Folgendes muss man aber beim Kauf einer Eigentumswohnung wissen: Zusammen mit der Wohnung wird auch ein verpflichtendes Reglement und vergangene Versammlungsbeschlüsse übernommen.