Thurgau arbeitet seine Flüchtlingspolitik während der Nazizeit auf
Der Kanton Thurgau hat knapp eine halbe Million Franken für ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung seiner Flüchtlingspolitik während der Zeit des Nationalsozialismus bewilligt. Dabei soll auch die systematische Abweisung von jüdischen Flüchtlingen an der Thurgauer Grenze untersucht werden.
Finanziert werde das Projekt mit einem Betrag von 480'000 Franken aus dem Lotteriefonds, teilte der Kanton Thurgau am Donnerstag mit. Es werden einerseits Einzelschicksale von Flüchtlingen untersucht, die damals an der Thurgauer Grenze abgewiesen wurden. Andererseits soll beleuchtet werden, wie das System der Abweisungen funktionierte und wie der Thurgau seinen Spielraum in der damaligen Flüchtlingsfrage nutzte. Für die Bekanntmachung der Resultate der Untersuchungen ist eine Publikation geplant.
Ausserdem sollen an verschiedenen Orten entlang der Grenze zu Deutschland Gedenktafeln angebracht werden, die an die Abweisung einzelner Personen erinnern. Das Projekt werde von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet, teilte der Kanton weiter mit.
Der Thurgau vertrat eine strikte Abweisungspolitik
Die Thurgauer Polizei verfolgte in Zeiten des Nationalsozialismus eine sehr restriktive Flüchtlings- beziehungsweise Abweisungspolitik. Nicht erst im Rahmen der Untersuchungen der Bergier-Kommission zur Schweiz im Zweiten Weltkrieg geriet der Ostschweizer Kanton deswegen negativ in die Schlagzeilen.
Dass der Thurgau unter Justiz- und Polizeidirektor Paul Altwegg damals Weisungen aus Bern strikter auslegte, als sie gedacht waren, verdeutlicht ein protokolliertes Zitat des damaligen Polizeikommandanten Ernst Haudenschild während einer Sitzung 1938 im Bundeshaus: «Unsere kantonale Regierung hat uns strikte Weisung erteilt, alle Flüchtlinge abzuweisen. Wir haben keine politischen und keine jüdischen Flüchtlinge in unserem Kanton. Man mag in Bern befehlen und beschliessen, was man will, unser Kanton wird keine Flüchtlinge zulassen.»