Streit um St. Galler Windkraft-Abstandsregeln setzt sich fort
Auch nach dem Nein vom Sonntag in Sevelen zu Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen bleibt das Thema virulent. Mit einer Motion will es die SVP den Gemeinden ermöglichen, solche Einschränkungen festzulegen. Ähnliche Vorstösse waren bisher im Kantonsrat klar gescheitert.
Am Sonntag haben 51,5 Prozent der Stimmberechtigten von Sevelen eine Initiative abgelehnt, mit der im Baureglement ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern festgeschrieben worden wäre.
Die Ausgangslage der Abstimmung war speziell, weil die Gefahr bestand, dass der Kanton bei einem Ja das Ergebnis als nicht-rechtmässig kassiert hätte. In den Abstimmungsunterlagen wurde deshalb auf einen entsprechenden Entscheid zu einer Abstimmung in Au verwiesen.
Im Februar 2025 war dort mit vier Stimmen Differenz eine Regelung mit einem Mindestabstand für Windräder von 500 Metern gutgeheissen worden. Es ging um ein Vorhaben des Unternehmens SFS auf dem Firmenareal .
Präzedenzfall in Au
Ein halbes Jahr nach der Abstimmung hatte der Kanton das Ergebnis für ungültig erklärt. Gesetzliche Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen in den Gemeinden seien unzulässig, lautete das Argument. Auf kantonaler Ebene fehle die Rechtsgrundlage für Abstandsregeln.
Nach dem Nein zur Abstandsinitiative in Sevelen erklärte Gemeindepräsident Eduard Neuhaus am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA: «Wir sparen uns nun die juristische Auseinandersetzung mit dem Kanton, weil wir den Mindestabstand nicht ins Baureglement schreiben müssen».
Mit dem Abstimmungsentscheid ist das Thema allerdings noch nicht vom Tisch. Es verlagert sich nun in den Kantonsrat. Die SVP-Fraktion hat letzte Woche eine Motion eingereicht, in der sie verlangt, dass die Gemeinden beim Thema Windenergie mehr Kompetenzen erhalten sollen. Das Planungs- und Baugesetz soll so geändert werden, «damit die politische Gemeinden Mindestabstandregelungen für Windenergieanlagen festschreiben können».