Staatsanwaltschaft bestraft Mann aus dem Rheintal wegen Küchenbrand
Er wollte sich in seiner Wohnung lediglich Pommes Frites sowie ein Schnitzel zubereiten und letztlich standen Teile der Küche in Brand: Einem Mann aus einer Rheintaler Gemeinde wird dieses Missgeschick zum Verhängnis und zieht einen rechtskräftigen Strafbefehl nach sich. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe.
Der Mann füllte in einer Nacht im Mai einen Kochtopf mit zirka 0,5 Litern Rapsöl. Die Pfanne stellte er auf eine Herdplatte und schaltete diese auf die höchste Stufe. Anschliessend verliess er die Küche und ging ins Badezimmer, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht.
«Während seiner Abwesenheit blieb der mit Öl gefüllte Kochtopf unbeaufsichtigt auf der eingeschalteten Herdplatte stehen», heisst es im Strafbefehl weiter. Nach 30 Minuten sei der Mann in die Küche zurückgekehrt, nachdem er einen Brandgeruch wahrgenommen hatte. Der Kochtopf und Teile der Kücheneinrichtung standen da bereits in Flammen.
Eine «Feuersbrunst» verursacht
Die Feuerwehr löschte den Brand. Der Sachschaden belief sich auf rund 20'000 Franken, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Nicht nur die Küche war beschädigt, sondern auch das Wohn- und Schlafzimmer waren durch den Rauch und die Russablagerungen in Mitleidenschaft gezogen worden.
Durch sein Verhalten habe der Mann «die gebotene Sorgfaltspflicht in erheblichem Masse» verletzt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. «Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wäre der Brand für ihn vorhersehbar und insbesondere vermeidbar gewesen.» Der Strafbefehl lautet auf fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst.