St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft zwei Tierquäler
Trotz einer hochansteckenden Krankheit hat ein Tierhalter aus Ebnat-Kappel seine Kaninchen nicht zum Tierarzt gebracht. In der Stadt St. Gallen wiederum stiessen Kontrolleure auf einen stark abgemagerten Hahn. Die Staatsanwaltschaft erliess gegen beide Tierhalter Strafbefehle wegen Tierquälerei.
Von 15 Kaninchen litten mehrere unter einer hochansteckenden Krankheit, als Mitarbeitende des St. Galler Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) im Dezember 2025 eine Kaninchenhaltung in Ebnat-Kappel kontrollierten. Die Tiere waren geplagt von einem Ohrräudebefall: Eine durch Ohrmilben verursachte Parasitenerkrankung, die zu starkem Juckreiz, Krusten im Ohr, Kopfschütteln und Schmerzen führt, heisst es in einem rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Gegen den Tierhalter wurde deshalb ein Strafbefehl wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei erlassen. Die Kaninchen waren nicht nur krank, sondern hatten auch zu lange Krallen. Trotz ihrer Krankheit brachte der Mann sie nicht zu einem Arzt oder einer Ärztin, was er «unverzüglich» hätte tun müssen. Er habe «zumindest in Kauf» genommen, dass die Kaninchen unter «ungerechtfertigten Schmerzen» litten, so die Staatsanwaltschaft.
Die Kontrolleure des AVSV bemängelten ausserdem zu kleine und zu niedrige Boxen für die Kaninchen. Einige waren derart stark mit Kot verschmutzt, dass die eigentlich 60 und 55 Zentimeter hohen Boxen nur noch eine Höhe von 40 Zentimetern aufwiesen. Die Gehege müssten gemäss der Staatsanwaltschaft mindestens 60 Zentimeter hoch sein.
Zustände bessern sich nicht
Die Liste der Verfehlungen geht weiter: In sämtlichen Boxen habe es weder Wasser, Futter, Objekte zum dran Nagen, Einstreu noch Rückzugsmöglichkeiten gegeben. Auch die Luftqualität in den Ställen wurde bemängelt. Zur mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei kommt deshalb die mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes hinzu.
Das AVSV beliess es nicht bei einer Kontrolle, sondern kehrte im Februar 2026 nach Ebnat-Kappel zurück. Wesentlich gebessert hatte sich die Situation gemäss den Schilderungen der Staatsanwaltschaft nicht. Offensichtlich hatte der Tierhalter auch in der Zwischenzeit keinen Tierarzt aufgesucht. Die Kaninchen litten weiterhin unter einem Ohrräudebefall und ihre Krallen waren immer noch zu lang. Ebenfalls weiterhin bemängelt wurden fehlende Nagemöglichkeiten sowie Sauberkeit und Hygiene.