St. Galler Sprachförderung: Kommission setzt auf Selbstdeklaration
Die St. Galler frühe Förderung mit der vorschulischen Abklärung von Deutschkenntnissen ist nach einem Rückweisungsantrag nochmals von der Kommission behandelt worden. Diese beantragt eine Anpassung in einem zentralen Punkt.
Ziel der Vorlage ist eine Verbesserung der Deutschkenntnisse der Kinder, bevor sie in den Kindergarten eintreten. Damit soll die Volksschule entlastet werden.
Zu den zentralen Punkten gehört eine verbindliche Abklärung der Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren. Je nach Ergebnis folgt daraus die Verpflichtung zum Besuch von Förderangeboten in den Gemeinden.
Die Vorlage ist bereits im Kantonsrat behandelt worden. In der Sommersession traten die Fraktionen auf die Vorlage ein. Danach stoppte aber die Beratung wegen zweier Rückweisungsanträge.
Gutgeheissen wurde derjenige der SVP. Die Fraktion wollte, dass die Kommission die möglichen Kosten für die Gemeinden abklärt. Weiter solle sie «die Spielräume evaluieren», die es ermöglichen würden, die Eltern an den Kosten für die beanspruchten Angebote der frühen Förderung zu beteiligen.
Verrechnung der Kosten nicht möglich
Zur Frage der Beteiligung liegt ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Thurgau vor. Das Gericht hielt darin fest, dass Elternbeiträge für obligatorisch ausgestaltete vorschulische Massnahmen «unvereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundrecht des unentgeltlichen Grundschulunterrichts» sind.
Die Kommission habe bei der Beratung das Ergebnis eines externen Rechtsgutachtens zur Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Es bestätige, «dass eine Kostenbeteiligung der Eltern aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist».