St. Galler Regierung will keine weiteren Vogelarten schützen
Türkentaube, Kolkrabe, Eichelhäher oder Elster stehen im Kanton St. Gallen auf einer Liste mit jagdbaren Vögeln. Die Aufzählung müsse überarbeitet werden, wird in einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat verlangt. Die Regierung lehnt dies ab.
Rabenkrähen, «die in Schwärmen auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen auftreten», dürfen im Kanton St. Gallen das ganze Jahr über gejagt werden. Das Beispiel stammt von einer Liste, auf der aufgeführt wird, welche Vogelarten wann gejagt werden können. Keine Schonzeit gibt es etwa auch für «Haustauben verwildert».
Für einige Vögel beginnt die Jagdzeit jeweils am 1. August und endet am 15. Februar. Das gilt für Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe, Nebelkrähe, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher. Erst ab September startet die Jagdzeit mit jeweils unterschiedlicher Dauer für Haubentaucher, Fasan oder Kormoran.
Im letzten Jahr wurden laut kantonaler Jagdstatistik unter anderem 662 Rabenkrähen, 568 Stockenten, 211 Strassentauben oder 173 Kormorane geschossen. Einige andere Arten werden nur wenig gejagt. Aufgeführt sind Abschüsse von 18 Elstern, 16 Eichelhähern, 2 Fasanen – aber im Gegensatz zu 2024 von keinem einzigen Birkhuhn.
Wie bei vielen Themen spielt auch bei der Jagd der Föderalismus eine Rolle. Solche Listen mit teils unterschiedlichen Vogelarten gibt es auch in anderen Kantonen – oder beim Bund.
Nördlichste Schneehühner
Laut dem eidgenössischen Jagdgesetz dürfen unter anderem das Schneehuhn oder die Waldschnepfe während einiger Monate im Jahr getötet werden. Im Kanton St. Gallen sind diese beiden Vogelarten geschützt.