St. Galler Regierung gegen Tempo-30-Kompromiss
Mit zeitlich begrenzten Tempo-30-Intervallen könnte im Kanton St. Gallen das faktische Verbot von Geschwindigkeitsreduktionen auf verkehrsintensiven Strassen aufgeweicht werden. Dies wird in einer Motion verlangt. Die Regierung lehnt den Kompromissvorschlag ab.
Im neuen Strassengesetz hat die Mehrheit des Kantonsrats ein faktisches Verbot von neuen Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse durchgesetzt. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.
Drei Kantonsräte aus drei verschiedenen Fraktionen haben im Juni 2026 in einer Motion eine Art Kompromiss zum Verbot vorgeschlagen. Je nach Situation soll in den Gemeinden eine dynamische Signalisation der Fahrgeschwindigkeit möglich werden, forderten Bernhard Hauser (GLP), Robert Raths (FDP) und Mathias Müller (Mitte). Die Regierung solle dafür das Gesetz ändern.
Erfahrungen mit dynamischen Geschwindigkeitsvorgaben gebe es sowohl in der Schweiz als auch im nahen Ausland. Abweichungen von der maximalen Höchstgeschwindigkeit sollen auch im Kanton St. Gallen ausnahmsweise möglich werden.
Tempo 30 auf dem Schulweg
Gedacht wird an «Zeiten mit einem hohen Aufkommen von Langsamverkehr». Das Beispiel ist der Schulweg zu der Zeit, in der viele Kinder unterwegs sind. Jeweils vor Schulbeginn oder nach Schulschluss könnte dann auf einzelnen Strassenabschnitten Tempo 30 statt Tempo 50 gelten.
Im Vorstoss wird weiter verlangt, dass solche Lösungen einfacher und schneller genehmigt werden können, als beim aufwendigen Verfahren, das es für Tempo 30 braucht.