St. Galler Patienten sollen bei Behandlungen für Dolmetscher zahlen
Patientinnen und Patienten sollen künftig im Kanton St. Gallen bei ambulanten Behandlungen die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen selber tragen müssen. Dies fordert die vorberatende Kommission für das neue Gesundheitsgesetz. Die Regierung wehrt sich.
Die Weiterverrechnung von Übersetzungsdienstleistungen in der Schule, bei Behörden oder im Gesundheitswesen ist eine Forderung der SVP-Fraktion. Sie hat dazu eine Motion eingereicht, die noch nicht behandelt wurde.
Als Gesellschaft müsse man Integration nicht nur fördern, sondern auch einfordern, heisst es im Vorstoss. Dies bedeute, dass von Migranten erwartet werden könne, dass sie einer Amtssprache mächtig seien. Die Fraktion verlangt eine Gesetzesänderung, die im Kanton St. Gallen die Weiterverrechnung der Dolmetsch- und Übersetzungskosten «nach dem Verursacherprinzip» ermöglichen würde und zwar überall dort, wo das Bundesrecht kein Hindernis darstellt.
Die Regierung lehnt die Motion ab. Mitte September entscheidet darüber der Kantonsrat in der Herbstsession. Die Forderung der SVP wurde aber bereits von der Kommission aufgenommen, die das revidierte Gesundheitsgesetz beraten hat.
Die Kommission verlangt in einem Antrag eine zusätzliche Gesetzesbestimmung mit folgendem Inhalt: «Allfällige Kosten von Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung gehen zu Lasten der Patientinnen und Patienten.»
Notwendige Verständigung
Die Regierung wehrt sich mit einem Gegenantrag. Im Gesundheitswesen würden Dolmetschdienste aus medizinischen Gründen eingesetzt, «um die notwendige Verständigung» zwischen Patientinnen oder Patienten und den Gesundheitsfachpersonen sicherzustellen, stellte sie fest.