St. Galler Kantonsrat verlangt Änderungen bei Motorfahrzeugsteuer
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch Änderungen bei den Motorfahrzeugsteuern beschlossen. Die Fraktionen von FDP und SVP setzten durch, dass die Leistung des Motors bei deren Erhebung keine Rolle mehr spielen soll. Eine zweite Motion fordert die Umsetzung der «Technologieneutralität».
Nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei den Politikerinnen und Politikern sorgte die neu konzipierte Motorfahrzeugsteuer für rege Diskussionen. Bereits am Dienstag hatte der Kantonsrat eine Korrektur bei der Motorfahrzeugsteuer auf Verordnungsstufe durchgesetzt. Am Mittwoch hiess er zwei Motionen gut mit dem Auftrag, auch das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben zu ändern.
Die Fraktionen von SP-Grüne-GLP, FDP sowie Mitte-EVP forderten mit ihrer Motion, die «angestrebte Technologieneutralität konsequent» umzusetzen. Kritisiert wurde, dass Elektrofahrzeuge im Vergleich zu ähnlichen Autos mit Verbrennungsmotor höheren Steuerbelastungen ausgesetzt seien. Der Hauptgrund sei das höhere Gewicht wegen der Batterie.
Mit der neuen Methode zur Erhebung der Motorfahrzeugsteuer ist nicht mehr alleine das Gewicht des Fahrzeugs massgebend. Neu spielt auch die Leistung des Motors eine Rolle. Konkret werden Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung veranlagt. Hinzu kommt ein Bonus-Malus-System, das etwa Sportwagen oder auch Elektroautos mit viel Leistung höher besteuert.
«Ohne Rückkehr zum alten System»
Die gutgeheissene Motion von SP-Grüne-GLP, FDP sowie Mitte-EVP verlangt, allfällige Fehlanreize «innerhalb des geltenden Systems und ohne Rückkehr zum alten System» zu korrigieren. In eine andere Richtung ging eine Motion, welche die FDP zusammen mit der SVP in den Rat brachte.
Die neue Berechnungsgrundlage sei eine «verdeckte Steuererhöhung», sagte ein Vertreter der FDP. Mit einer Gesetzesänderung müsse die versprochene «Ertragsneutralität» umgesetzt werden. Die Neuerung, dass für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer auch die Leistung des Motors zählt, solle wieder rückgängig gemacht werden.