St. Galler Kantonsrat verdoppelt PFAS-Kredit
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch die Mittel für Massnahmen gegen die Folgen von PFAS in Landwirtschaftsböden auf insgesamt zehn Millionen Franken verdoppelt. Die Erhöhung des entsprechenden Kredites war unbestritten. Mehr zu reden gab, ob die Höhe der Hilfsgelder pro Hof limitiert werden soll.
Bereits 2024 hatte der St. Galler Kantonsrat wegen der Probleme mit den «Ewigkeitschemikalien» PFAS in der Landwirtschaft einen Sonderkredit von fünf Millionen Franken bewilligt. Seither können Massnahmen «befristet für drei Jahre und je Betrieb mit höchstens 200'000 Franken unterstützt werden». Falls ein Betrieb wegen einer zu hohen Belastung durch die Ewigkeitschemikalien nicht mehr konforme Lebensmittel produzieren kann, sind für solche Härtefälle auch einmalige Entschädigungen möglich.
Die Regierung schlug vor, den Sonderkredit von fünf auf zehn Millionen Franken zu erhöhen. Zudem ging es darum, dass der Kanton PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausrichten kann.
Während die Erhöhung des Kredites von fünf auf zehn Millionen Franken von allen Fraktionen mitgetragen wurde, gab zu reden, wie hoch der Unterstützungsbeitrag für einen einzelnen Betrieb maximal ausfallen soll. Die Regierung sah auch hier eine Erhöhung vor, und zwar von 200'000 auf maximal 500'000 Franken.
Klar abgelehnt
Die vorberatende Kommission wollte jedoch auf einen Höchstbetrag je Betrieb verzichten. Es soll «individuell geprüft» werden, welcher Beitrag angemessen ist, hiess es aus der Kommission.
Die SP-Grüne-GLP-Fraktion verlangte – analog zur Regierung – der Höchstbetrag sei auf 500'000 Franken zu deckeln. «Eine Obergrenze ist kein Misstrauensvotum gegenüber betroffenen Landwirtinnen und Landwirten, sondern eine Leitplanke für die Verwaltung», sagte ein Vertreter der GLP. Ebenfalls für die Variante der Regierung war eine Mehrheit der FDP.