St. Galler Kantonsrat setzt auf Darlehen statt Stipendien
Der St. Galler Kantonsrat hat das überarbeitete Stipendiengesetz in erster Lesung genehmigt. Mit einem knappen Resultat entschied der Rat, dass künftig für ein Studium zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Darlehen gewährt wird.
Bei der Überarbeitung des noch aus dem Jahr 1968 stammenden Gesetzes werde auf neue Leistungen oder auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Stipendienrechts verzichtet, schrieb die Regierung zu ihrer Vorlage. Einige der bisherigen Leistungen würden aber verbessert.
Künftig werden mehr Personen in Ausbildung Stipendien erhalten und die Beträge fallen im Durchschnitt höher aus als bisher. Der Zins für Studiendarlehen fällt künftig weg. Die Regierung rechnet mit Mehrausgaben von jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken. Die Anpassungen seien notwendig, damit der Kanton weiterhin die Vorgaben des interkantonalen Stipendienkonkordats erfülle, hiess es zur Vorlage.
Streitpunkt Studiendarlehen
Die vorberatende Kommission verlangte eine Verschärfung. Für «Ausbildungen auf Tertiärstufe» sollen nicht mehr grundsätzlich Stipendien ausgerichtet werden. Künftig müssten in einem Splittingmodell «zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Studiendarlehen gewährt werden».
Gegen diese Änderung wehrte sich die Regierung mit einem Gegenantrag. Werde ein Teil der Unterstützung in Form von Studiendarlehen ausgerichtet, führe dies bei den Studierenden zu einer Verschuldung, argumentierte sie. Dies stehe der «Idee eines gleichberechtigten Zugangs zur Hochschulbildung» entgegen.