St. Galler Kantonsrat entscheidet über das neue Gesundheitsgesetz
Der St. Galler Kantonsrat wird sich ab Montag in der Herbstsession mit einigen heiklen Themen im Gesundheitsgesetz beschäftigen. Kontroverse Diskussionen könnte es zu neuen Hürden für die Windenergie geben. Unbestritten dürfte die Erhöhung des PFAS-Kredits sein.
Der wohl grösste Brocken auf dem Programm der dreitägigen Herbstsession ist die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Die Vorlage hatte einen schlechten Start. Ohne jegliche Ankündigung enthielt der Entwurf die Möglichkeit für ein Impfobligatorium. Damit sollte nach dem Beispiel anderer Kantone eine Bestimmung aus dem Epidemiengesetz des Bundes umgesetzt werden.
Doch dann marschierten in der Stadt St. Gallen die Impfkritiker auf und der Gesetzesartikel stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Die Folge: Die umstrittene Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen.
Zündstoff gibt es aber weiterhin. So etwa in einigen Anträgen der vorberatenden Kommission. Dazu gehört die Verpflichtung, dass künftig Patientinnen und Patienten bei ambulanten Behandlungen allfällige Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen selber bezahlen müssen. Dagegen wehrt sich die Regierung mit einem eigenen Antrag.
Die Übertragung solcher Kosten ist ein Anliegen aus einer Motion der SVP, über die ebenfalls in der Session entschieden wird. Die Fraktion will, dass Übersetzungsdienstleistungen überall dort «nach dem Verursacherprinzip» weiterverrechnet werden, wo dies gesetzlich möglich ist.
Themen werden vermisst
Die Kommission vermisste im Gesundheitsgesetz zwei Themen. In einer Motion verlangt sie Regelungen, die den assistierten Suizid in Alters- und Pflegeheimen ermöglichen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen können, «ohne ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen». Darüber entscheidet der Kantonsrat allerdings in einer späteren Session.