St. Galler Kantonsrat bewilligt Konzept für frühe Sprachförderung
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag im zweiten Anlauf ein kantonales Konzept für die frühe Sprachförderung gutgeheissen. Ein Rückweisungsantrag der FDP scheiterte klar.
Ziel der Vorlage ist eine Verbesserung der Deutschkenntnisse der Kinder, bevor sie in den Kindergarten eintreten. Damit soll die Volksschule entlastet werden.
Zu den zentralen Punkten gehörte in der ursprünglichen Fassung eine verbindliche Abklärung der Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren. Je nach Ergebnis kann danach der Besuch eines Angebots der frühen Sprachförderung in der Wohngemeinde verlangt werden.
In der Sommersession waren die Fraktionen grundsätzlich auf die Vorlage eingetreten. Danach stoppte aber die Beratung wegen zweier Rückweisungsanträge. Dabei setzte sich derjenige der SVP durch. Der Auftrag: Die Kommission musste verschiedene finanzielle Fragen klären.
Kostenübertragung nicht möglich
Unter anderem sollte evaluiert werden, ob es möglich ist, die Eltern an den Kosten der frühen Sprachförderung zu beteiligen. Ein Rechtsgutachten zeigte, dass eine Weiterverrechnung von verpflichtenden Förderangeboten nicht möglich ist. Ein für obligatorisch erklärtes Angebot wird vom Bundesgericht dem unentgeltlichen Grundschulunterricht zugerechnet.
Die Kommission beantragte beim zweiten Anlauf zusätzlich eine inhaltliche Änderung in einem zentralen Punkt der Vorlage. Anstelle eines flächendeckenden Erstkontakts mit einer Fachperson zur Abklärung der sprachlichen Fähigkeiten sollte eine «Sprachstanderhebung mittels Elternfragebogen als Selbstdeklaration» genügen.