St. Galler Gesundheitsgesetz nach kontroverser Debatte genehmigt
Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag das überarbeitete Gesundheitsgesetz in erster Lesung gutgeheissen. Zu den diversen Anpassungen gehört, dass Patientinnen und Patienten künftig bei ambulanten Behandlungen für die Übersetzung von Diagnosen zahlen müssen.
Der erste Vorschlag der Regierung für ein neues Gesundheitsgesetz löste einigen Wirbel aus. Der Grund war ein Artikel zum Thema Impfpflicht. Gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz sollten wie in anderen Kantonen bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklärt werden können.
Die Regierung strich die umstrittene Bestimmung nach der Vernehmlassung ersatzlos. Danach wurde es ruhiger um die Revision und andere Themen rückten in den Vordergrund. Mit dem Gesetz werden innovative Versorgungsansätze gestärkt und Bewilligungsverfahren vereinfacht. Patientenrechte sollen gestärkt werden. Zudem wird eine Lücke mit neuen Regelungen für die Langzeitpflege geschlossen.
Es seien richtige und wichtige Schwerpunkte gesetzt worden, hiess es zu Beginn der Debatte von der Mitte-EVP-Fraktion. Das Fundament der Revision stimme, erklärte auch der Sprecher der SP-Grüne-GLP-Fraktion. Die Wirtschaftlichkeit des neuen Gesetzes sei zentral, mahnte hingegen der Sprecher der FDP-Fraktion. Die SVP forderte, dass die Umsetzung ohne zusätzliche personelle Ressourcen auskommen müsse.
Zahlreiche Änderungsanträge
Aus dem Rat lag gut ein Dutzend Änderungsanträge vor. Die Entscheide folgten lange einem Muster: Die Anträge von FDP und SVP wurden gegen den Widerstand von Mitte-EVP, SP-Grüne-GLP und Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte) mit jeweils knappen Resultaten gutgeheissen.