St. Galler Bauernverband gibt dem Kanton die Schuld für PFAS
Das Thema PFAS ist in der laufenden Sommersession nicht offiziell traktandiert. SVP-Kantonsrat Ruedi Thomann, Präsident des St. Galler Bauernverbandes, nutzte die Beratung der Geschäftsberichts der Regierung für kritische Fragen. Unter anderem forderte er eine Entschuldigung des Kantons.
Der Bauernverband begrüsse, dass sich die Regierung beim Thema PFAS für ein schweizweites Vorgehen einsetzte und sich vom Alleingang verabschiedet habe, sagte SVP-Kantonsrat Ruedi Thomann, Präsident des St. Galler Bauernverbands, am Montagnachmittag im Rat.
Der Bundesrat beschloss am 27. Mai ein Paket zu PFAS. Unter anderem wurde Unterstützung für die Landwirtschaftsbetriebe angekündigt, deren Böden mit PFAS belastet sind. Dafür ist ein Spezialgesetz geplant. Zu den Massnahmen gehört auch eine auf drei Jahre befristete Sonderregelung, die es erlaubt, Fleisch, Fisch und Eier mit zu hoher PFAS-Belastung vermischen zu können, um die Grenzwerte einzuhalten.
Die Regierung sei sich wahrscheinlich nicht bewusst, was diese Massnahmen für die betroffenen Betriebe bedeuteten, sagte Thomann. Die Idee mit der Vermischung von mit PFAS belastetem Fleisch mit anderem Fleisch sei wegen der Kennzeichnung nicht praktikabel. Das Fleisch dürfte so unverkäuflich sein.
4000 Tiere mit zu hohen PFAS-Werten
Der vom St. Galler Kantonsrat 2024 gesprochene Sonderkredit von fünf Millionen Franken für Hilfsmassnahmen wegen der PFAS-Belastung von Landwirtschaftsböden sei in dieser Situation «ein Tropfen auf den heissen Stein».
Der Bauernverband gehe derzeit von über 4000 Tieren aus, welche die Höchstwerte überschreiten. Falls diese Tiere «entsorgt werden müssten, sprechen wir von einer zweistelligen Millionenzahl». Dazu kämen der Ertragsausfall sowie die Entwertung der Liegenschaften.
Die bisher getroffenen Massnahmen auf den Höfen reichten in vielen Fällen nicht aus, so Thomann. Manche der Betriebe hätten eigene Quellen, müssten nun aber Wasser zukaufen. Er wollte von der Regierung wissen, ob nicht die Verursacher der Belastung durch die «Ewigkeitschemikalie» für den Schaden aufkommen müssten.