Seit 30 Jahren können Militärdienstverweigerer Zivildienst leisten
Der Zivildienst in der Schweiz wird 30 Jahre alt. Seit dem 1. Oktober 1996 können Militärdienstpflichtige, die den Dienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ihre Dienstpflicht in einem zivilen Einsatz erfüllen.
Seither hat sich der Zivildienst zu einem festen Bestandteil des Schweizer Dienstpflichtsystems entwickelt. 2025 wurden 7211 Personen zum Zivildienst zugelassen – so viele wie nie zuvor. 1996, im ersten Jahr des Zivildienstes, waren es noch 96 Personen. Seit 2009 werden im Durchschnitt mehr als 6000 Personen pro Jahr zugelassen.
Vor der Einführung des Zivildienstes war die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen strafbar. Wer den Dienst nicht leisten wollte, wurde von einem Militärgericht verurteilt und musste mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zwischen 1968 und 1996 wurden über 12'000 junge Schweizer verurteilt, weil sie aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten; die meisten von ihnen erhielten eine Freiheitsstrafe.
Dass aus einst gerichtlich verfolgten Verweigerern schliesslich anerkannte Zivildienstleistende wurden, war das Ergebnis eines jahrzehntelangen politischen Ringens.
Langer Weg zum Zivildienst
Bereits 1903 reichte Pfarrer Paul Pettavel eine Petition für die Schaffung eines Zivildienstes ein. Der Bundesrat lehnte sie jedoch ab. Auch eine Petition von 1923 scheiterte am Widerstand von Parlament und Bundesrat.
1977 und 1984 scheiterten Vorlagen für einen zivilen Ersatzdienst an der Urne. Erst am 17. Mai 1992 stimmten 82,5 Prozent der Stimmenden einer Verfassungsänderung zu, die einen zivilen Ersatzdienst bei einem Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst ermöglichte.