Rentner wegen Drohungen gegen Albert Rösti verurteilt
Ein 78-jähriger Rentner ist wegen Drohungen gegen Bundesrat Albert Rösti und dessen Generalsekretär verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft sprach eine bedingte Strafe von 180 Tagessätzen aus. Der Mann hatte Briefe mit Hakenkreuzen und Todesdrohungen verschickt.
Der Strafbefehl gegen den Rentner aus der Region Bern sei am 19. Juni 2026 erlassen worden und inzwischen rechtskräftig, teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit eine Meldung des Newsportals «Blue News». Der Mann wurde wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung, Geldfälschung im besonders leichten Fall, Fälschung amtlicher Wertzeichen, Sachbeschädigung und illegaler Abfallentsorgung verurteilt.
Zwischen Januar und Mai 2025 verschickte der Verurteilte vier Briefe an Bundesrat Albert Rösti. Die Couverts versah er teilweise mit Hakenkreuzen. In einem Schreiben drohte der Mann, er wolle Rösti «mit einem Maschinengewehr bekämpfen». Die Briefe enthielten auch Beleidigungen.
Auch der Generalsekretär von Rösti, Yves Bichsel, erhielt gemäss dem Bericht zwei Briefe mit Beleidigungen und Drohungen. Der Rentner legte den Sendungen teilweise Falschgeld als «Unkostenbeitrag» bei. Die Briefmarken hatte er selbst gedruckt.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Strafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Franken. Zusätzlich muss er eine Busse von 1300 Franken und die Verfahrenskosten von 3000 Franken bezahlen.
Man habe sich zur Strafanzeige entschieden, weil die Briefe anonym eingegangen seien, sagte Rösti-Sprecherin Franziska Ingold im Medienbericht. Es sei darum gegangen, abzuklären, wie die Schreiben einzustufen seien. «Unanständige, querulatorische oder ausfällige Briefe sind wirklich die Ausnahme», fügte sie an.