Obergericht Zürich verurteilt erstmals Raser aufgrund von GPS-Daten
Erstmals wurde ein Raserfahrer anhand seiner GPS-Handydaten verurteilt. Das Zürcher Obergericht bestätigte am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz. Er wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft.
Er wollte den Motor «chlöpfen» hören, sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor dem Obergericht Zürich. Deshalb habe er den Racemodus des PS-starken Fahrzeugs eingeschaltet. Die signalisierte Geschwindigkeit will er im Oktober 2023 aber eingehalten haben. «Ich bin moderat und angepasst gefahren», sagte er.
Allerdings zeigten die GPS-Daten seines Handys ein anderes Bild, wie zwei Gutachten ergaben. Gemäss diesen fuhr der Beschuldigte auf der Ricketwilerstrasse in Winterthur innerorts 70 km/h und ausserorts 51 km/h schneller als die signalisierte Höchstgeschwindigkeit.
Die Fahrt endete schliesslich an einem Baum. Daran soll jedoch nicht eine übersetzte Geschwindigkeit, sondern ein plötzlich aufgetauchter Fuchs Schuld gewesen sein, sagte der Beschuldigte vor Gericht.
GPS-Daten genügten als Beweis
Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn im Juli 2025 bereits wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Obergericht Zürich bestätigte am Donnerstag dieses Urteil. Es handelt sich dabei vermutlich um den ersten Raser-Fall, der lediglich anhand von GPS-Daten zu einem Urteil führte.
Die Auswertung der GPS-Daten seien ausreichend Beweis dafür, dass der Beschuldigte schneller fuhr als erlaubt. Den vom Beschuldigten geforderten Freispruch lehnte das Obergericht ab.
Die Daten seien zu ungenau und zu fehleranfällig, machte der Verteidiger im Vorfeld geltend. Ein schlechter Funkkontakt, Einstellungen am Handy oder Fehler in der Technik hätten die Daten verfälschen können. Demnach könnten die den Gutachtern zugrundeliegenden Zahlen bereits nicht korrekt sein und zu einem falschen Schluss führen. Die GPS-Daten seines Mandanten seien demnach ein ungenügendes Beweismittel.