Neue Regel zu Business-Apartments in Zürich soll im Herbst kommen
Die Stadt Zürich reagiert erfreut auf das Bundesgerichtsurteil zu Business-Apartments. Schon im Herbst soll die neue Regelung in Kraft treten. Erste Parteien fordern, dass die Umnutzungen rasch rückgängig gemacht werden.
Sofern kein Rekurs gegen den Stadtratsbeschluss eingeht, soll die Regelung ab Herbst gelten, wie der Zürcher Stadtrat am Donnerstag mitteilte. Neu müsse die Bauherrschaft mit Einreichen des Baugesuchs die Art der Wohnnutzung deklarieren. Zudem müssten Eigentümer auch für Nutzungsänderungen, wie die Umnutzung einer Wohnung in ein Business-Apartment, ein Baugesuch einreichen, auch wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen. «Die Baubehörde wird aufgrund konkreter Hinweise überprüfen, ob die neue Regelung eingehalten wird», heisst es weiter.
Nicht betroffen sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, betont der Stadtrat. Im Fokus stünden dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte. «Das Bundesgericht bestätigt, dass die Stadt Zürich Massnahmen ergreifen kann, um Wohnraum für die Wohnbevölkerung zu sichern und einer schleichenden Umwandlung von Wohnungen in kommerzielle Kurzzeitunterkünfte entgegenzuwirken», wird Hochbauvorsteher Tobias Langenegger (SP) zitiert.
Linke fordern Überprüfung
Die Alternative Linke (AL) nimmt «hocherfreut» Kenntnis vom Entscheid des Bundesgerichts. Die AL, die 2009 den ersten Vorstoss zum Thema einbrachte, erwartet, dass der Stadtrat das Airbnb-Verbot «umgehend in Kraft setzt» und dabei allfälligen Rekursen vorab die aufschiebende Wirkung entzieht.
«Wir verlangen, dass beim Amt für Baubewilligungen eine oder zwei zeitlich befristete Stellen für eine Taskforce geschaffen werden, damit die in den letzten Jahren erfolgten Umnutzungen möglichst rasch rückgängig gemacht und die zweckentfremdeten Wohnungen wieder in den städtischen Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können», schreibt die Partei weiter. Die AL kritisiert auch den Stadtrat, der bis 2020 brauchte, um eine Umsetzungsvorlage ins Parlament zu bringen.