Nachrichtendienst veröffentlicht Schweizer Dossier zu Josef Mengele
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat das im Bundesarchiv hinterlegte Dossier über den als «Todesengel von Auschwitz» bekannten KZ-Arzt Josef Mengele im Internet veröffentlicht. Vorangegangen war ein Rechtsstreit um die zunächst verweigerte Einsicht.
Der Nachrichtendienst hatte die Einsicht in das Dossier verweigert, wie der NDB am Donnerstag mitteilte. Er sei von der gemäss Archivrecht erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 ausgegangen, heisst es. Erst eine Beschwerde gegen die zuletzt im Februar 2026 erfolgte Verweigerung auf Einsicht habe zutage gebracht, dass dieses Dossier von der rechtlichen Schutzfrist ausgenommen worden war.
2001, als der damalige Polizeidienst der Bundesanwaltschaft das 217-seitige Dossier an das Bundesarchiv ablieferte, beschloss der Bundesrat nämlich eine liberale Einsichtspraxis. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg, bekannt als «Bergier-Kommission», hatte das Dossier bereits für ihren Bericht ausgewertet. Für den NDB sei aber nicht erkennbar gewesen, dass das Mengele-Dossier quasi bereits freigegeben war, heisst es.
Das Dossier enthält zahlreiche Zeitungsberichte, die vor allem über den Verdacht geschrieben wurden, ob sich Mengele mehrmals in der Schweiz aufgehalten habe – auch dann noch, als er international zur Inhaftierung ausgeschrieben war.
Des Weiteren finden sich Polizeirapporte, die stellenweise geschwärzt sind. Unter anderem sind es Einreisesperren und Verhaftungsbefehle gegen Mengele sowie Polizeirapporte zu Ermittlungen gegen Verdächtigte, die Mengele möglicherweise Unterschlupf gewähren konnten.
Nur wenige Schwärzungen
Der NDB habe «so wenig Schwärzungen wie möglich» vorgenommen, heisst es. Geschützt würden Personendaten von Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und den Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen und Daten von Drittpersonen, wobei öffentlich bekannte Personen ausgenommen seien.