Mann reist in Zürich mit drogenkontaminierten 145'000 Pfund ein
Ein Mann, der mit 145'000 drogenkontaminierten britischen Pfund in Zürich einreiste, ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Seine Verurteilung wegen versuchter Geldwäscherei bleibt bestehen. Der Mann gab an, er habe mit dem Geld Uhren kaufen wollen.
Kokain, THC, MDMA, Ketamin und dazu Schwarzpulver und TNT: All diese Stoffe fanden Zürcher Zöllner am 6. Juni 2017 an Geldbündeln im Koffer eines aus Düsseldorf einreisenden Mannes. Die Bündel seien «signifikant kontaminiert» gewesen, heisst es einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts.
Der Mann gab sich unschuldig. Er reiste aus der Ukraine nach Deutschland. In Düsseldorf habe er einen Koffer erhalten. Diesen sollte er nach Zürich bringen und dort mit dem Geld Uhren einkaufen. Nach der Ankunft hätte er weitere Instruktionen per Telefon erhalten sollen. «Trotz zahlreichen Ungereimtheiten hat er keine Fragen gestellt und ist blindlings den Instruktionen gefolgt», hiess es in der Anklageschrift.
Kam der Mann in der ersten Instanz mit seinen Unschuldsbeteuerungen noch durch, verurteilte ihn das Zürcher Obergericht in zweiter Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken wegen versuchter Geldwäscherei. Hätte ihn der Zoll nicht gestoppt, hätte der Mann das Drogengeld der Auffindung entzogen, so das Argument.
Hinweise auf kriminellen Hintergrund
Dieses Urteil focht der Beschuldigte vor Bundesgericht an. Nur findet dieses kein Argument, das gegen das vorinstanzliche Urteil spricht. Eine plausible Erklärung woher das Geld sonst stammen solle, habe niemand geben können. Das Obergericht habe das erstinstanzliche Urteil zu recht korrigiert.