Liberalisierung der Leihmutterschaft ist in der Schweiz kein Thema
Leihmutterschaft ist in der Schweiz wie in Deutschland und den meisten europäischen Staaten verboten. Auch wenn gewisse Liberalisierungen im Fortpflanzungsmedizingesetz im Gang sind, ist eine Legalisierung der Leihmutterschaft derzeit kein Thema.
Leihmutterschaft ist in der Schweiz in der Bundesverfassung seit 1. Januar 2001 verboten. Der Grund dafür ist gemäss einer Interpellationsantwort des Bundesrats aus dem Jahr 2014 «der Schutz der Würde der Leihmutter, der Würde des werdenden Kindes sowie des Kindeswohls».
Der Schweizer Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer Pink Cross versuchte 2022 in einem Positionspapier eine Debatte zur Leihmutterschaft anzustossen. Eine Legalisierung würde es ermöglichen, strenge ethische Richtlinien festzulegen, schrieb er damals. Pink Cross drang damit aber auf Ebene des Parlaments und der Regierung nicht durch.
Ausweichen ins Ausland
Trotzdem gibt es in der Schweiz Paare, die ihren unerfüllten Kinderwunsch mit Hilfe von Leihmüttern im Ausland verwirklichen. Staaten wie Grossbritannien, die Niederlande, Belgien, Polen oder gewisse Staaten der USA lassen Leihmutterschaften unter bestimmten Bedingungen zu.
Verlässliche Zahlen, wie viele Schweizer Paare ins Ausland ausweichen, gibt es nicht. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat von 2010 bis 2030 82 Fälle von Leihmutterschaft behandelt und statistisch erfasst, wie im Jahresbericht 2023 ausgewiesen wurde. Allgemein geht man aber von einer hohen Dunkelziffer aus.
Rechtliche Hürden zur Anerkennung