Kesb entscheidet in Zürich auch gegen Wunsch der Angehörigen
Die Stadtzürcher Kesb hat 2025 den Fokus auf ältere Erwachsene gerichtet: Über die Hälfte der angeordneten Beistandschaften betrafen Menschen, die älter als 65 waren. Dabei entscheidet die Kesb je nach Fall auch für die Betroffenen und gegen den Wunsch der Angehörigen.
Am häufigsten waren Menschen zwischen 76 und 85 Jahren von angeordneten Beistandschaften betroffen. Gründe könnten etwa Überforderung oder beginnende Demenz sein. «Die Kesb kommt dabei erst in letzter Linie zum Zug», sagte Michael Allgäuer, Präsident der Stadtzürcher Kesb, am Dienstag vor den Medien.
In gewissen Fällen sei die Selbstbestimmung höher zu gewichten und auf eine Beistandschaft zu verzichten. Dies etwa, wenn in einer konkreten Situation Unterstützung sinnvoll wäre, die betroffene Person sich jedoch dagegen wehrt und die Grundbedürfnisse wie Wohnen und gesundheitliche Versorgung sichergestellt sind.
Das kann auch so ablaufen, wenn sich Angehörige eine Beistandschaft gegen den Willen der Betroffenen wünschen. Die meisten Meldungen führten nicht zu einer Beistandschaft, nur in 30 bis 40 Prozent würden die Massnahmen ausgesprochen, sagte Allgäuer.
Die Beistandschaften führt die Kesb nicht selber aus, neben Berufsbeistandpersonen könne diese auch Freiwillige oder Personen aus dem privaten Umfeld machen. Die Kesb beaufsichtigt diese.
Vater vor Tochter gerettet
Mit drei anonymisierten Fallbeispielen zeigten die Verantwortlichen der Kesb, wie unterschiedlich die Situationen sein können. Eine 50-Jährige meldete sich, weil ihr Vater alkoholkrank und gewalttätig sei. Die Kesb konnte dies aber so nicht bestätigen. Der 86-Jährige habe sich um den Haushalt und Administration kümmern können und habe keine Anzeichen eines Alkoholproblems gezeigt. Vielmehr stellte sich heraus, dass die Tochter auffällig war.
Statt eine Massnahme für den Vater anzuordnen, habe die Kesb ihn quasi vor der Tochter retten müssen. Sie brachte ihn in ein Altersheim, weil die Tochter ihn aufgrund ihrer eigenen psychischen Probleme im Zimmer einschloss, ihm den Kontakt gegen aussen verwehrte und ihm Geld abnahm. Aus Loyalität zu seiner Tochter habe sich der Mann zuerst gegen eine Beistandschaft gewehrt. Zu seinem Schutz richtete die Kesb eine ein. So konnte er in seine Wohnung zurückkehren. Der Tochter wurde der Zugang zu seinen Konten verwehrt und das Schloss der Wohnungstür ausgewechselt.