Kein Gratis-ÖV – auch nicht für das Glarnerland
Der Titel «Zwei Jahre Gratis-ÖV» stand über einem Interview mit Landesstatthalter Kaspar Becker. Die «Handelszeitung» rückte im Gespräch mit dem Glarner Vorsteher Bau, Umwelt und Energie die Antwort auf eine letzte Interviewfrage in den Vordergrund. Dort wurde Becker so zitiert: «Der Kanton Glarus wäre eigentlich die perfekte Region für ein Pilotprojekt des Bundes. Testen wir doch mal zwei Jahre Gratis-ÖV.»
«Die Antwort ist völlig aus dem Kontext gerissen», sagt nun Kaspar Becker auf Nachfrage der «Glarner Nachrichten». Er winkt denn auch ab: «Gratis-ÖV ist verfassungswidrig. Diese Aussage ist absolut richtig und bekannt.» Und ein eigenes Interesse an einem Gratis-ÖV-Versuch habe der Kanton Glarus nicht.
Nutzer müssen mitzahlen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärt auf Anfrage, dass es zwar immer wieder Vorstösse auf der Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden gebe, Transportdienstleistungen und ÖV müssten stark vergünstigt oder unentgeltlich sein. Aber, so BAV-Mediensprecher Michael Müller: «Flächendeckender Gratis-ÖV für ganze Bevölkerungsgruppen ist verfassungsrechtlich problematisch.»
Als Grundlage zitiert Müller die Bundesverfassung: Die Kosten des öffentlichen Verkehrs werden zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt.» Was das genau bedeuten könne, habe das BAV in einem Gutachten von Felix Uhlmann, Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor an der Uni Zürich, abklären lassen.
Damit ist nichts mit Gratis-ÖV, auch nicht als Versuch des Bundes im Kanton Glarus. So wie es laut Kaspar Becker gemeint war: Er habe die Aussage nur gemacht als theoretische Erwägung für diesen Fall. «Auf jeden Fall wäre aber der Bund am Zug gewesen.» Er habe einzig erwogen, dass der Kanton Glarus aufgrund seiner speziellen Topografie für gewisse Pilotprojekte eher und für andere weniger geeignet sei. Dies etwa, weil Glarus anders als etwa Uri keinen Durchgangsverkehr habe.