Kein Disziplinarverfahren gegen Tessiner Generalstaatsanwalt
Der Tessiner Justizrat eröffnet kein Disziplinarverfahren gegen den Tessiner Generalstaatsanwalt. Im Zusammenhang mit einem Hinweis von 2021 auf eine mutmasslichen Straftat des zurückgetretenen Regierungsrat Claudio Zali prüfte der Rat dessen Vorgehen.
Aus den Ermittlungen hätten sich keine Elemente ergeben, um Generalstaatsanwalt Andrea Pagani zu sanktionieren, teilte der Tessiner Justizrat auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Das Verhalten des Magistraten habe sich in der Prüfung des betreffenden Hinweises als «angemessen und professionell» erwiesen.
Die im August in Melide ertrunkene Frau hatte bereits 2021 den Tessiner Generalstaatsanwalt wegen einer mutmasslichen Straftat des zurückgetretenen Regierungsrats Claudio Zali kontaktiert. Konkret soll es um eine mutmassliche Straftat gegen die sexuelle Integrität zweier Frauen gegangen sein.
Die 52-Jährige war es, die im Juli die Audioaufnahmen veröffentlicht hatte, die zum Rücktritt von Zali führten. Im Zusammenhang mit dem Tod der Frau geht die Tessiner Kantonspolizei nicht von einer Fremdeinwirkung aus.
Ereignisse liegen mehrere Jahre zurück
Anfang September wurde publik, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung der sexuellen Integrität gegen den zurückgetretenen Regierungsrat Claudio Zali eingeleitet hat. Die Untersuchung wurde aufgrund von Vorfällen eingeleitet, die sich vor mehreren Jahren zugetragen haben sollen.
Gegen Zali läuft überdies ein Strafverfahren der Tessiner Staatsanwaltschaft, weil er sich für einen Minderjährigen, den Sohn einer Freundin, eingesetzt haben soll, der in einen Fall von Gewalt und Freiheitsberaubung gegen einen anderen Jugendlichen verwickelt gewesen sein soll.